Der Täter hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Darin war Deutschland wegen der Verlängerung der Sicherungsverwahrung eines anderen Gewaltverbrechers verurteilt worden. Eine nachträgliche Verlängerung der Verwahrung sei wegen des Verbots rückwirkender Strafen unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht will nun prüfen, ob dieses Straßburger Urteil nur für die rückwirkende Verlängerung von Sicherungsverwahrung für bundesweit etwa 70 Fälle bindend ist, oder ob sie auch Auswirkungen auf 130 weitere indirekt Betroffene hat.
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Foto: M.Latz/ddp