Künftig wird das Finanzamt bei einer Insolvenz wieder den ersten Zugriff auf verbliebene Vermögenswerte haben.
Das soll der Staatskasse jährliche Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Euro bringen. Die Befürchtung der Insolvenzverwalter: Die Neuregelung könnte dazu führen, dass kaum noch ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bediene sich der Fiskus vorab, bleibe für andere Gläubiger wie Lieferanten, Kunden oder Krankenkassen häufig nichts übrig. Vergleiche würden so unmöglich gemacht. "Eine Rettung von Karstadt oder Herlitz wäre nicht mehr möglich", so der Vertreter des Anwaltvereins zur FAZ.
Mehr auf FAZ.net
Foto: Dieter Schütz/pixelio.de