Eine Anordnung erst bei Haftende wird es nicht mehr geben. Die Altregelung war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gekippt worden.
Das Kabinett beschloss auch, dass die Sicherungsverwahrunng künftig auch elektronisch möglich sein soll, etwa mit einer elektronischen Fußfessel.
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Foto: Michael Latz/ddp