Eine vorübergehende Aussetzung des Rettungsschirms hätte zu einer Vrtrauensminderung an den Märkten mit unabsehbaren Folgen führen können. Vom Tisch ist die Verfassungsbeschwerde Gauweilers aber nicht. Eine endgültige Entscheidung Karlsruhes steht noch aus.
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Foto: Thorben Wengert/pixelio.de