Das Bundesverfassungsgericht prüfe derzeit eine einstweilige Verfügung, die das Ende des Euro-Rettungsschirms bedeuten könnte. Die Bundesrichter in Karlsruhe könnten der Bundesregierung untersagen, die zugesagten Hilfen für die Rettung des Euros tatsächlich zu aktivieren. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle habe Bundesregierung, Bundestag und den Bundespräsidenten um Stellungnahmen zum Antrag des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler auf einstweilige Verfügung gebeten. An die Landesregierungen, Bundesbank und Europäische Zentralbank seien ebenfalls entsprechende Aufforderungen ergangen.
Der Eilantrag würde damit eine Aktivierung deutscher Bürgschaften der Bundesregierung verbieten.
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Foto: J.Latz/ddp
Das Bundesverfassungsgericht prüfe derzeit eine einstweilige Verfügung, die das Ende des Euro-Rettungsschirms bedeuten könnte. Die Bundesrichter in Karlsruhe könnten der Bundesregierung untersagen, die zugesagten Hilfen für die Rettung des Euros tatsächlich zu aktivieren. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle habe Bundesregierung, Bundestag und den Bundespräsidenten um Stellungnahmen zum Antrag des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler auf einstweilige Verfügung gebeten.