Berlin. Das Urteil gegen eine Kassiererin, die nach 31 Jahren Dienstzeit unerlaubt zwei Kundenpfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich eingelöst haben soll, polarisiert die deutsche Öffentlichkeit. Nach einem Spiegel-Bericht nannte Bundestagsvizepräsident Thierse die Entscheidung: “Ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität”. Daraufhin forderte der Berliner Anwaltsverein (BAV) den Rücktritt Thierses.
Die Einen meinen, die Kündigung sei völlig in Ordnung, weil der Posten einer Kassiererin nun mal eine Vertrauensstellung sei und obendrein im Arbeitsrecht das Prinzip “im Zweifel für den Angeklagten” nicht gelte. Die Kündigung sei wegen des verlorenen Vertrauens gerechtfertigt. Die Anderen bezweifeln die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung.
Zu diesen Kritikern der Entscheidung gesellte sich jetzt auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD).
Es verletzte das Gerechtigkeitsempfinden, wenn eine Angestellte nach 31 Jahren “wegen einer Nichtigkeit” in die Arbeitslosigkeit gebracht werde, so Thierse.
Das Urteil zerstöre das Vertrauen in die Demokratie, fügte er hinzu.
Nach Expertenmeinung ist das Urteil juristisch einwandfrei, auch wenn ein letzter Beweis für die Verfehlung der Kassiererin nicht vorliegt.
Im Arbeitsrecht genügt ein hinreichend begründeter Verdacht gegen einen Angestellten, um das auf Vertrauen basierende Arbeitsverhältnis zu beenden.
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Berlin. Das Urteil gegen eine Kassiererin, die nach 31 Jahren Dienstzeit unerlaubt zwei Kundenpfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich eingelöst haben soll, polarisiert die deutsche Öffentlichkeit. Nach einem Spiegel-Bericht nannte Bundestagsvizepräsident Thierse die Entscheidung: “Ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität”. Daraufhin forderte der Berliner Anwaltsverein (BAV) den Rücktritt Thierses.
Die Einen meinen, die Kündigung sei völlig in Ordnung, weil der Posten einer Kassiererin nun mal eine Vertrauensstellung sei und obendrein im Arbeitsrecht das Prinzip “im Zweifel für den Angeklagten” nicht gelte. Die Kündigung sei wegen des verlorenen Vertrauens gerechtfertigt. Die Anderen bezweifeln die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung.
Zu diesen Kritikern der Entscheidung gesellte sich jetzt auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD).
Es verletzte das Gerechtigkeitsempfinden, wenn eine Angestellte nach 31 Jahren “wegen einer Nichtigkeit” in die Arbeitslosigkeit gebracht werde, so Thierse.