Bei ihrem ersten Vorstoß für die Einführung einer Familienpflegezeit bezog Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) Kritik aus allen Richtungen. Dennoch legte sie nun konkretisierte Pläne vor, die bis zum Herbst in einen Gesetzentwurf münden sollen. Diese sehen vor, dass Berufstätige ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren, jedoch 75 Prozent ihres Gehalts beziehen können.
Die auf einem Zeitkonto aufgelaufene Fehlzeit soll nach der Pflegephase ebenfalls bei 75 Prozent des Gehalts ausgeglichen werden. Für Arbeitnehmer soll es zudem ein Wertkonto geben, auf das schon vor einer Familienpflege Zeit angespart werden kann. Einer aktuellen Umfrage zufolge wollen rund zwei Drittel der Berufstätigen Angehörige gerne zuhause pflegen. Dies ist bislang nur über einen unbezahlten Ausstieg aus dem Job für maximal ein halbes Jahr möglich.
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Foto: Lennart Preiss/ddp
Bei ihrem ersten Vorstoß für die Einführung einer Familienpflegezeit bezog Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) Kritik aus allen Richtungen. Dennoch legte sie nun konkretisierte Pläne vor, die bis zum Herbst in einen Gesetzentwurf münden sollen. Diese sehen vor, dass Berufstätige ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren, jedoch 75 Prozent ihres Gehalts beziehen können.