"Man erreicht besondere Sachkunde von Richtern und Staatsanwälten, wenn sie mit diesen Fällen zentral befasst sind", so Stadler.
Für Ermittlungen bei Fällen des Völkerstrafrechts soll aber weiter die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuständig bleiben. Dies trifft etwa auf den Luftangriff auf zwei Tanklaster bei Kunduz zu.
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Foto: Martin Oeser/ddp-Archiv