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Mehr Netto für Familien
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Hedwig von Beverfoerde zum Familienlastenausgleich
Unterm Strich bleibt im deutschen Familienlastenausgleich für die Familien ein Minus. Die Familien zahlen ihre "Entlastung" und „Förderung“ letztlich aus der eigenen Tasche. Eine Entlastung, die ich selbst bezahlen muß, ist aber keine Entlastung. Und eine Förderung, die ich selbst bezahlen muß, verdient diesen Namen nicht. Es wird Zeit, dies zu ändern.
Heinz Buschkowsky, Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, ist nicht als Liebhaber der leisen Töne bekannt. In jüngster Zeit läßt er keine Gelegenheit aus, mit markigen Sprüchen gegen grundlegende Elternrechte in die Offensive zu gehen, wie „Kindergeld halbieren“ oder „Staat soll Eltern in der Erziehung ersetzen“. Kürzung des Kindergeldes bei Problemfamilien, um mehr qualitative Betreuung in Krippen und den Ausbau von Ganztagsschulen zu ermöglichen? Das scheint vielen - auch Familien - keine schlechte Idee zu sein. Ihnen fällt gar nicht auf, daß Buschkowskys Forderungen in Wirklichkeit weniger auf die Problemfamilien, sondern auf sie selbst, auf ganz normale Mittelstandsfamilien im unteren und mittleren Einkommensbereich abzielen.
Nur wer arbeitet, hat etwas vom Kindergeld Man kann es deshalb gar nicht oft genug betonen: Nur wer arbeitet, hat etwas vom Kindergeld. Buschkowskys Hartz IV-Empfänger in Neukölln sehen von dem Kindergeld keinen Cent. Es wird ihnen in voller Höhe auf die Hartz IV-Sätze angerechnet. Würde man das Kindergeld kürzen, müssten sich bei Hartz IV-Empfängern mit Kindern schlicht die Hartz-Regelsätze um das gekürzte Kindergeld wieder soweit erhöhen, daß das Existenzminimum gewährleistet ist. Anders, als es Buschkowsky populistisch suggeriert, würde eine Kindergeld-Kürzung seine „Unterschicht“-Klientel kaum berühren, wohl aber die arbeitende Mittelschicht, die dann noch mehr Steuern und Abgaben an den Staat abführen müßte, als sie es jetzt schon tut. Dieses Vorgehen ist ein typischer Fall von „rechts blinken“ und dann links abbiegen. Kindergeld ist rechtlich gebotene Steuererstattung Das Kindergeld ist eine Mischkonstruktion. In erster Linie ist Kindergeld eine Erstattung von (zuviel erhobener) Einkommensteuer. Schon deshalb kann es nicht beliebig „gekürzt“ werden. Der Name ist hier vielleicht etwas irreführend, da der Grundfreibetrag für Erwachsene ja auch nicht „Erwachsenengeld“ heißt. Fakt ist, daß das Kindergeld aus dem Lohnsteueraufkommen finanziert wird. Schaut man sich den Haushaltsplan des Bundes an, wird man bei den Ausgaben vergeblich nach dem Posten „Kindergeld“ suchen. Das Kindergeld gehört dort auch nicht hin. Es gehört auf die Einnahmeseite und versteckt sich in dem Betrag für die Lohnsteuereinnahmen des Staates. Diese werden als um das Kindergeld bereinigte Summe ausgewiesen. Das Kindergeld ist keine reine Staatsausgabe. Es ist nicht vergleichbar mit echten staatlichen Zahlungen etwa für Rentner oder für Arbeitslose. Das Kindergeld ist eher eine verringerte Staatseinnahme. Es ist in erster Linie Geld, das den Eltern gehört, weil sie es selbst verdient haben. Es ist Geld, das der Staat ihnen nicht wegbesteuern darf, weil sie von ihrem Einkommen eben nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kinder unterhalten müssen. Eine „Halbierung“ des Kindergeldes würde schlicht eine massive (verfassungswidrige) Erhöhung der Lohnsteuer für Eltern bedeuten. Kindergeld als Gutscheine? Der umgekehrte Weg ist daher zu beschreiten: das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sind zu erhöhen, um Familien mehr Netto vom selbstverdienten Brutto zu belassen. Das hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition auch im Grundsatz erkannt und mit der Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein gutes Zeichen gesetzt. Allerdings sind diese Erhöhungen nicht in dem versprochenen vollen Umfang erfolgt. Dies soll daher in einem „zweiten Schritt“ noch in dieser Legislaturperiode nachgeholt werden. Cornelia Pieper, Vizechefin der FDP, hat diesen zweiten Schritt aber bereits wieder in Frage gestellt und gefordert, die fällige Erhöhung lediglich als Gutschein an die Eltern zu geben. Das Geld käme sonst nicht bei den Kindern an. Ganz abgesehen davon, daß die Idee, zuviel (in bar) gezahlte Steuern in Form von Gutscheinen zu erstatten, kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten würde, ist es absurd, daß eine solch freiheitsfeindliche Forderung ausgerechnet aus der FDP kommt. Eltern bezahlen das Kindergeld selbst Nun ist darauf hinzuweisen, daß bei der komplizierten Konstruktion des Kindergeldes in Deutschland, auch ca. ein Drittel des Kindergeldes als „echte“ Kindesförderung an die Familien fließt. Dies ist der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil, welcher um so größer ausfällt, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist. Das heißt, dies kommt vor allem den mittleren und unteren Einkommensbeziehern mit Kindern zugute, die auf der anderen Seite durch die beständig gestiegenen Verbrauchssteuern (Mehrwert- und Mineralölsteuer) und Sozialabgaben besonders stark belastet werden. Was hier an „Förderung“ an die Familien zurückfließt, hat ihnen der Staat vorher v.a. über die Mehrwertsteuererhöhung längst um ein Mehrfaches aus der Tasche gezogen. Für den notwendigen Konsum ihrer Kinder zahlen viele Eltern inzwischen annähernd den gleichen Betrag als Verbrauchssteuern an den Staat, der ihnen auf der anderen Seite als Kindergeld von demselben Staat (zurück)überwiesen wird. Auch in den Sozialversicherungen (Renten-, Pflege- und Krankenversicherung) werden Familien massiv benachteiligt, weil Familien und Kinderlose hier unterschiedslos einzahlen, ohne daß das Existenzminimum der Kinder oder die gleichwertige Beitragsleistung der Kindererziehung berücksichtigt würden. Summa summarum zahlen die Familien also sowohl ihre Einkommenssteuerentlastung, als auch ihre „Förderung“ letztlich aus der eigenen Tasche. Eine Entlastung, die ich selbst bezahlen muß, ist aber keine Entlastung. Und eine Förderung, die ich selbst bezahlen muß, verdient diesen Namen nicht. Unterm Strich bleibt daher im deutschen Familienlastenausgleich für die Familien ein Minus. Es wird Zeit, dies zu ändern.
"Familienlasten gerecht ausgleichen"
Foto: geralt/photoopia
Hedwig von Beverfoerde zum Familienlastenausgleich
Unterm Strich bleibt im deutschen Familienlastenausgleich für die Familien ein Minus. Die Familien zahlen ihre "Entlastung" und „Förderung“ letztlich aus der eigenen Tasche. Eine Entlastung, die ich selbst bezahlen muß, ist aber keine Entlastung. Und eine Förderung, die ich selbst bezahlen muß, verdient diesen Namen nicht. Es wird Zeit, dies zu ändern.
Heinz Buschkowsky, Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, ist nicht als Liebhaber der leisen Töne bekannt. In jüngster Zeit läßt er keine Gelegenheit aus, mit markigen Sprüchen gegen grundlegende Elternrechte in die Offensive zu gehen, wie „Kindergeld halbieren“ oder „Staat soll Eltern in der Erziehung ersetzen“. Kürzung des Kindergeldes bei Problemfamilien, um mehr qualitative Betreuung in Krippen und den Ausbau von Ganztagsschulen zu ermöglichen? Das scheint vielen - auch Familien - keine schlechte Idee zu sein. Ihnen fällt gar nicht auf, daß Buschkowskys Forderungen in Wirklichkeit weniger auf die Problemfamilien, sondern auf sie selbst, auf ganz normale Mittelstandsfamilien im unteren und mittleren Einkommensbereich abzielen.
Nur wer arbeitet, hat etwas vom Kindergeld Man kann es deshalb gar nicht oft genug betonen: Nur wer arbeitet, hat etwas vom Kindergeld. Buschkowskys Hartz IV-Empfänger in Neukölln sehen von dem Kindergeld keinen Cent. Es wird ihnen in voller Höhe auf die Hartz IV-Sätze angerechnet. Würde man das Kindergeld kürzen, müssten sich bei Hartz IV-Empfängern mit Kindern schlicht die Hartz-Regelsätze um das gekürzte Kindergeld wieder soweit erhöhen, daß das Existenzminimum gewährleistet ist. Anders, als es Buschkowsky populistisch suggeriert, würde eine Kindergeld-Kürzung seine „Unterschicht“-Klientel kaum berühren, wohl aber die arbeitende Mittelschicht, die dann noch mehr Steuern und Abgaben an den Staat abführen müßte, als sie es jetzt schon tut. Dieses Vorgehen ist ein typischer Fall von „rechts blinken“ und dann links abbiegen. Kindergeld ist rechtlich gebotene Steuererstattung Das Kindergeld ist eine Mischkonstruktion. In erster Linie ist Kindergeld eine Erstattung von (zuviel erhobener) Einkommensteuer.
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Schon deshalb kann es nicht beliebig „gekürzt“ werden. Der Name ist hier vielleicht etwas irreführend, da der Grundfreibetrag für Erwachsene ja auch nicht „Erwachsenengeld“ heißt. Fakt ist, daß das Kindergeld aus dem Lohnsteueraufkommen finanziert wird. Schaut man sich den Haushaltsplan des Bundes an, wird man bei den Ausgaben vergeblich nach dem Posten „Kindergeld“ suchen. Das Kindergeld gehört dort auch nicht hin. Es gehört auf die Einnahmeseite und versteckt sich in dem Betrag für die Lohnsteuereinnahmen des Staates. Diese werden als um das Kindergeld bereinigte Summe ausgewiesen. Das Kindergeld ist keine reine Staatsausgabe. Es ist nicht vergleichbar mit echten staatlichen Zahlungen etwa für Rentner oder für Arbeitslose. Das Kindergeld ist eher eine verringerte Staatseinnahme. Es ist in erster Linie Geld, das den Eltern gehört, weil sie es selbst verdient haben. Es ist Geld, das der Staat ihnen nicht wegbesteuern darf, weil sie von ihrem Einkommen eben nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kinder unterhalten müssen. Eine „Halbierung“ des Kindergeldes würde schlicht eine massive (verfassungswidrige) Erhöhung der Lohnsteuer für Eltern bedeuten. Kindergeld als Gutscheine? Der umgekehrte Weg ist daher zu beschreiten: das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sind zu erhöhen, um Familien mehr Netto vom selbstverdienten Brutto zu belassen. Das hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition auch im Grundsatz erkannt und mit der Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein gutes Zeichen gesetzt. Allerdings sind diese Erhöhungen nicht in dem versprochenen vollen Umfang erfolgt. Dies soll daher in einem „zweiten Schritt“ noch in dieser Legislaturperiode nachgeholt werden. Cornelia Pieper, Vizechefin der FDP, hat diesen zweiten Schritt aber bereits wieder in Frage gestellt und gefordert, die fällige Erhöhung lediglich als Gutschein an die Eltern zu geben. Das Geld käme sonst nicht bei den Kindern an. Ganz abgesehen davon, daß die Idee, zuviel (in bar) gezahlte Steuern in Form von Gutscheinen zu erstatten, kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten würde, ist es absurd, daß eine solch freiheitsfeindliche Forderung ausgerechnet aus der FDP kommt. Eltern bezahlen das Kindergeld selbst Nun ist darauf hinzuweisen, daß bei der komplizierten Konstruktion des Kindergeldes in Deutschland, auch ca. ein Drittel des Kindergeldes als „echte“ Kindesförderung an die Familien fließt. Dies ist der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil, welcher um so größer ausfällt, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist. Das heißt, dies kommt vor allem den mittleren und unteren Einkommensbeziehern mit Kindern zugute, die auf der anderen Seite durch die beständig gestiegenen Verbrauchssteuern (Mehrwert- und Mineralölsteuer) und Sozialabgaben besonders stark belastet werden. Was hier an „Förderung“ an die Familien zurückfließt, hat ihnen der Staat vorher v.a. über die Mehrwertsteuererhöhung längst um ein Mehrfaches aus der Tasche gezogen. Für den notwendigen Konsum ihrer Kinder zahlen viele Eltern inzwischen annähernd den gleichen Betrag als Verbrauchssteuern an den Staat, der ihnen auf der anderen Seite als Kindergeld von demselben Staat (zurück)überwiesen wird. Auch in den Sozialversicherungen (Renten-, Pflege- und Krankenversicherung) werden Familien massiv benachteiligt, weil Familien und Kinderlose hier unterschiedslos einzahlen, ohne daß das Existenzminimum der Kinder oder die gleichwertige Beitragsleistung der Kindererziehung berücksichtigt würden. Summa summarum zahlen die Familien also sowohl ihre Einkommenssteuerentlastung, als auch ihre „Förderung“ letztlich aus der eigenen Tasche. Eine Entlastung, die ich selbst bezahlen muß, ist aber keine Entlastung. Und eine Förderung, die ich selbst bezahlen muß, verdient diesen Namen nicht. Unterm Strich bleibt daher im deutschen Familienlastenausgleich für die Familien ein Minus. Es wird Zeit, dies zu ändern.
"Familienlasten gerecht ausgleichen"
Foto: geralt/photoopia
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