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Morgen Anhörung zur "sexuellen Identität" im Grundgesetz
Weitere Themen: Allgemein, Familie



Morgen, am Mittwoch dem 21. April 2010 findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität ins Grundgesetz statt.  Die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen fordern in drei voneinander unabhänigen Gesetzesentwürfen, dass das Merkmal ins Grundgesetz eingefügt wird. 

Die Anhörung findet morgen um 12 Uhr statt.

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  Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die Initiative ausdrücklich, die Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend un Gesellschaft, Dr. Christl Vonholdt, legte hingegen in einem ausführlichen Beitrag ihre Bedenken dar.

mehr bei "bundestag.de"

mehr beim LSVD

zum Beitrag von Dr. Vonholdt

(Foto: Thommy Weiss/pixelio.de)



Redaktion, 20.04.2010 13:30 | Kommentare (13)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (13)

Noah, 21.04.2010 14:02
@Astrid Lender-Deehagen
Weshalb sollte eine Mann eine "Lesbe" belästigen, bedrängen oder dumm anmachen?
Können Sie dafür eine treffende Erklärung abgeben, ohne nur wieder selbst beleidigend zu werden?
Es gibt im übrigen auch schwitzende Frauen, die haben nämlich auch Schweißdrüsen. Ganz zu schweigen von einer Alkoholfahne, die ja lediglich durch den Konsum eines entsprechenden Getränkes bedingt wird. Die eine o. andere Frau sah ich tasächlich schon Alkohol trinken, wirklich wahr.

Ansonsten fühle ich natürlich ehrlich mit Ihnen und freue mich für Sie, dass Sie und Ihre Töchter sich künftig (nach der GG-Änderung) das besagte Werk um den Hals hängen können und somit vor jeglichen zukünftigen Anfeindungen geschützt sind! :)

Vieleicht haben Sie einen erheblichen Teil der Anfeindungen aber einfach selbst verursacht, betrachtet man(n) Ihre teils recht überzogenen Aussagen in diversen Ihrer Kommentare bei "Freie Welt.


Frank, 21.04.2010 12:31
@Michael Bloch

ADOPTION-auch ein längst überfälliger Schritt!

Aufwachen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Saint, 21.04.2010 12:05
@Michael Bloch

Künstliche Befruchtung, Leihmutter, etc;)


Michael Bloch, 21.04.2010 11:44
Die ganzen Lesben und Schwulen, die hier Heterosexuelle als "ewig gestrig" bezeichnen, sollen bitte einmal erklären, wer ihnen im Alter ihre Renten erwirtschaften und sie füttern soll, wenn sie selbst einmal nicht mehr können.
Heterosexuelle haben nämlich den Vorteil, dass sie sich fortpflanzen und damit für den Nachwuchs sorgen, der sie im Rahmen des Generationenvertrags im Alter versorgt.
Da Schwule und Lesben sich nun mal nicht fortpflanzen können, haben sie auch kein Recht, im Alter von den Kindern anderer Leute versorgt zu werden.
Ich als junger Mensch bin moralisch nur verpflichtet, meinen eigenen Eltern eine Rente zu zahlen, nicht aber den schwulen und lesbischen Altersgenossen meiner Eltern.
Genau die Fortpflanzungsfähigkeit ist der Punkt, weswegen die heterosexuelle Familie mit Kindern besonders durch das Grundgesetz (Artikel 6) geschützt sind und geschützt bleiben müssen.


Charly W., 21.04.2010 08:39
@Astrid Lender-Deehagen
Offensichtlich haben Sie es mit einem "behaarten und strengriechenden Wesen" zumindest zu tun gehabt, sonst wäre ja kaum Nachwuchs gekommen.
Pädophile brauchen dann auch den Schutz des Grundgesetzes. Was können die für ihre sexuelle Orientierung?


Klimax, 20.04.2010 21:34
@Schönherr
"Was spricht dagegen,sexuelle Orientierung ins Grundgesetz aufzunehmen?Wir leben in einer Demokratie und da ist Schutz eines jeden Menschen geboten"

Eben. Und die Formulierung "jeder Mensch" (als Idividuum steht unter dem Schutz des GG) reicht daher völlig aus. Wozu "besondere Merkmale" ins GG aufnehmen, wenn man sie doch gerade als gewöhnlich ansehen möchte? Was könnte das Motiv der dies wollenden Lobbyisten sein? Vielleicht damit man hinterher die Bevorzugung bestimmter Gruppen daraus machen kann?

Darüber lohnt sich einmal nachzudenken.


Kokospalme, 20.04.2010 21:28
Aus Art. 1 Abs. 3 GG geht hervor, dass das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG für den Staat gilt, nicht jedoch für Private. Das ist auch richtig so.

Wäre es nicht so, müsste z.B. Astrid Lender-Deehagen ihre Benachteiligungen von „heterosexuellen behaarten Wesen“ sofort einstellen, was einen eklatanten Eingriff in ihre Freiheitsrechte darstellen würde. (Das meine ich durchaus ernst.) Es müssen aber natürlich auch „rechtskonservative und christliche Fundamentalisten“ das Recht haben, gemäß ihrer homokritischen Überzeugungen zu leben. Wenn jemand Therapien gegen Homosexualität anbietet, so ist das sein gutes Recht. Es wird ja niemand gezwungen, sich diesen zu unterziehen.

Da sich nun die Änderung eigentlich auf den Staat bezieht, würde Frau Vonholdt theoretisch auch nach der Grundgesetzänderung nicht arbeitslos werden. Allerdings zeigen gerade einige der unten stehenden Kommentare, dass heutzutage die Grenze zwischen dem Staat (der nicht diskriminieren darf) und den Privaten (die es dürfen) immer mehr verwischt wird. So mancher Politiker wird eine entsprechende Grundgesetzänderung als Signal sehen, die Freiheitsrechte von Kritikern der Homosexualität einzuschränken. Aus diesem Grund bin ich auch gegen die genannte Änderung. Ein konsequent liberaler Staat müsste nicht extra eine handvoll Merkmale aufzählen, nach denen er nicht diskriminieren will. Er würde jegliche Diskriminierungen wo immer es geht vermeiden.

@Michael Schönherr:

Bitte nennen sie einmal konkrete Beispiele für Verfolgungen von Homosexuellen durch „rechtskatholische“ oder evangelikale Personen. Ich kenne nämlich keine. Ich fürchte aber, dass sie es schon als Verfolgung betrachten, wenn sich jemand gegen Homosexualität ausspricht oder Hilfen anbietet ohne jemanden zu irgendetwas zu zwingen. In diesem Fall wären Sie dann aber ein Verfolger von „Rechtskatholiken“ und Evangelikalen, da sie ja gegen diese vorgehen.

Sehr zu denken gibt mir auch diese Bemerkung von Ihnen: „Sicherlich werden auf meinen Kommentar wieder viele ewig gestrige aufschreien. Aber genau aus diesem Grund braucht man solch ein Gesetz.“ Sie wollen also per Gesetz Andersdenkende zum Schweigen bringen?


Michael Schönherr, 20.04.2010 20:12
FreieWelt.net versucht zwar,durch die Verlinkungen zum LSVD und zu Frau Vonholdt ein neutrales Bild über das Thema zu schaffen,doch wer FreieWelt.net kennt weiß,in welche Richtung diese Seite tendiert.Vom LSVD jedenfalls habe ich hier noch nie einen Blog gesehen,wohl aber von Frau Vonholdt und anderen ihres Kalibers.Wie auch immer.Ich möchte einmal die Gegenfrage stellen:Was spricht dagegen,sexuelle Orientierung ins Grundgesetz aufzunehmen?Wir leben in einer Demokratie und da ist Schutz eines jeden Menschen geboten.Ich möchte einmal religiöse Fanatiker aus der rechtskatholischen oder evangelikalen Ecke erleben,wenn die "religiöse Überzeugung" aus dem Grundgesetz gestrichen werden sollte.Sofort würden diese Fundamentalisten laut aufschreien und sich WIEDER EINMAL!!!!!selbstmitleidig einer "Christenverfolgung" ausgesetzt sehen.Gleichzeitig verfolgen aber ausgerechnet diese Kreise immer wieder Homosexuelle,und werden nicht rot vor Scham,dieses noch Hilfe oder Seelsorge zu nennen.Genau wie der Psychoterror christlicher Fundamentalisten vor Abtreibungskliniken.Aber das ist ein anderes Thema.
Klar,würde sexuelle Identität ins Grundgesetz aufgenommen,müßten Leute wie Frau Vonholdt,Herr Hoffmann oder Herr Gerlach echt um ihre Existenz fürchten.Und das mitten in der Wirtschaftskrise.Aber ich glaube das man in einer Frittenbude oder in einer heißen Wäscherei immer Arbeit finden wird.
Zurück zum Thema.Es muß endlich Schluß sein mit der ständigen Diskriminierung Homosexueller Menschen,egal aus welchen Richtungen.Deshalb ist dieses Gesetz wichtig.Sicherlich werden auf meinen Kommentar wieder viele ewig gestrige aufschreien.Aber genau aus diesem Grund braucht man solch ein Gesetz.
Auf der Web-Site des LSVD gibt es jedenfalls eine Unterschrifteninitiative mit dem Namen "3+".Habe diese auch noch nicht unterzeichnet,werde dies aber so schnell wie möglich nachholen.Auch viele Prominente haben bereits unterzeichnet.Ich glaube nicht,das dieses auf Dauer noch aufzuhalten ist.Auch nicht von ewig gestrigen,wie man sie leider immer noch hat.


Jean K. Ernst, 20.04.2010 19:56
Gilt Pädophilie nicht auch als sexuelle Identität? Und das, was in Rothenburg passierte, war doch auch Ausdruck der sexuellen Identität der zwei Protagonisten? Oder sehe ich da jetzt was falsch?

Sandra, 20.04.2010 19:18
längst überfällig! Wird besonders deutlich auf dieser achso "Freien Welt" hier.



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