Differenzen wurden allerdings in der Frage deutlich, ob alle Fälle zwingend der Staatsanwaltschaft angezeigt werden müssen. Hierauf beharrte die Ministerin.
Der Erzbischof schlug dagegen vor, dass auf eine Anzeige verzichtet werden solle, wenn dies das Opfer wünsche. Zollitsch kündigte an, die Leitlinien der Bischofskonferenz zum Umgang mit Missbrauchsfällen würden bis zum Sommer überarbeitet.
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Foto: Axel Schmidt/ddp