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Europarat: Besserstellung aufgrund geschlechtlicher Identität?
Weitere Themen: Allgemein, Justiz, Familie



Die Parlamentarische Versammlung des  Europarats (PACE) ringt um eine Entschließung zur "Discrimination on the basis of sexual orientation and gender identity"(Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität). Am 27. Januar 2010  wurde die Entscheidung auf  die  April-Sitzung vertagt. Die Parlamentarier einigten sich darauf, die Vorlage an den Rechtsausschuss  zurückzuweisen. Aus Sicht vieler christdemokratischer Vertreter weist aber auch die nur in wenigen Punkten geänderten Vorlage große Mängel auf, die einen falschen Begriff von Menschenrechten benutzt und nicht die Sicherung der allgemeinen Menschenrechte für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Menschen verfolgt, sondern vielmehr eine Besserstellung gegenüber dem Rest der Bevölkerung erzwingen will.

Für die erste Fassung der Entschliessung lagen nicht weniger als 380 Änderungsanträge vor. Auch die katholische Kirche und andere zivilgesellschaftliche Gruppen äußerten Einwände gegen die Vorlage. Die neue Version soll nun von der  Parlamentarischen  Versammlung des Europarates (PACE) am 28. April 2010 beraten und  verabschiedet werden. Eine solche Entschliessung hat zwar keinen direkt rechtlich bindenden Charakter für die 47 Mitgliedsstaaten, aber kann Teil des Rechtsgutes des Europarates werden, so dass auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) dies als Basis verwenden können.

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Die Mitglieder der PACE setzen sich zudem aus den Parlamentariern der Mitgliedsstaaten zusammen (Im Falle Deutschlands Bundestagsabgeordnete). D.h., dass nationale Gesetzgeber an einer europäischen Entscheidung beteiligt sind, die ihnen wiederum als Empfehlung zur Umsetzung in ihrem eigenen Land vorgelegt wird.

Im Fall der anstehenden Entschliessung zur "Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität" weist der Text auch widersprüchliche Forderungen auf. So wird einerseits gefordert, die "unverhältnismässige Einschränkung des Rechts auf freien Meinungsäußerung" für Betroffene durchzusetze. Gleichzeitig soll die "Grenze" zwischen Hassreden und freier Meinungsäußerung in "Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgelegt werden." Damit soll quasi durch die Hintertür die Basis für Entscheidungen des EGMR dahingehend erweitert werden, dass eine Rechtsprechung analog zu den "Hate-Crimes" in den USA ermöglicht würde. Das wird bedeuten, dass Verbrechen "schwerer" bewertet werden, wenn die Beteiligten ncht die gleiche Herkunft, Hautfarbe Religion etc. hätten. Zugleich würde eine ungleiche Gewichtung von "Meinungsfreiheit" zur Entscheidungsfindung herangezogen werden können, wenn wie in der Entschliessung vorgesehen, verschiedene Gruppen verschieden große Spielräume in ihrer Meinungsfreiheit zuerkannt würden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung der PACE zu einer wirklichen Sicherung der allgemeinen Menschenrechte für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Menschen führt oder ob tatsächlich nur das Ziel einer eine Änderung des Rechtsbestands des EGMR verfolgt wird.

Zum Europarat

Der Entwurf der Entschliessung (in Englisch)
 
Liste der deutschen Bundestagsabgeordneten in derParlamentarische  Versammlung des Europarates (PACE)

Stellungnahme des Katholischen Laienrates Österreich

 

 

Foto geralt/photoopia



Redaktion FreieWelt.net, 15.04.2010 10:22 | Kommentare (7)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (7)

Friedemann, 15.04.2010 13:07
„Nur ein toter Mann ist ein guter Mann“ lief am 26. März 1999 erstmals in der ARD mit Thekla Carola Wied in der Hauptrolle.

Man stelle sich vor, die Autorin Gaby Hauptmann hätte das Wort "Mann" durch "Homosexueller" ersetzt. Der Film und das gleichnamige Buch wären niemals entstanden, die "Frau" Hauptmann wäre ihres Lebens kaum mehr sicher gewesen, obwohl Frauen vor verbalen oder sonstigen Übergriffen deutlich besser als Männer geschützt werden. Diese üble Wortspielerei kann in Deutschland nur mit Männern, neuerdings vielleicht auch mit christlichen Priestern getrieben werden, niemals aber mit Homosexuellen. Viel zu wenig sind hingegen behinderte Menschen geschützt, insbesondere wenn die Behinderung eine geistige Behinderung ist. Diese Menschen können sich im Gegensatz zu Homosexuellen in der Regel nicht selbst verteidigen, werden im Gegensatz zu Homosexuellen häufig ausgegrenzt und in der Regel mit Billigung großer Teile der Gesellschaft stigmatisiert. So bezeichnete beispielsweise Heide Simonis (SPD) in ihrer Zeit als Ministerpräsidentin ihren "Parteifreund" Scharping als Autisten, nicht etwa um ihm damit zu sagen, er sei ebenso genial wie beispielsweise Albert Einstein - von Einsteins autistischen Zügen wusste sie sicher nicht mal - sondern um ihn zu beleidigen. Wie häufig werden Worte wie "schizoid" oder "schizophren" als Schimpfworte gebraucht, das früher ähnlich missbrauchte Wort "schwul" hingegen benutzte Wowereit (SPD) mit allem Stolz: "....und das ist gut so." Noch nie habe je einen Ausspruch eines Politikers oder einer bekannten Persönlichkeit gehört wie "Ich bin Autist, und das ist gut so".

Nein, die sog. geschlechtliche Identität ist Privatsache und so wie jede andere Privatsache im Rahmen der allgemeinen Gesetzlichkeit zu schützen. Geschützt durch ausdrückliche Erwähnung im Grundgesetz werden sollten die wirklich Schwachen und Diskriminierten der Gesellschaft, und hier gibt es Nachholbedarf.


Bernd Einhorn, 15.04.2010 13:05
@ Otto
bei der Entschließung geht es um den Schutz homosexueller Menschen und nicht um "homosexuelle Vorlieben".

Die Grenze des Erträglichen haben sie mit ihrem ersten Kommentar bereits bei weitem überschritten.


Otto, 15.04.2010 12:11
"Das sie immer noch weltweit Verfolgungen, Gewalttaten und Diskriminierungen ausgesetzt sind haben wir nicht zu einem geringen Teil der Katholischen Kirche und den frommen Christen zu verdanken."

Das ist eine infame Unterstellung, die die Grenze des Unerträglichen überschreitet.


Otto, 15.04.2010 12:07
@ Bernd Einhorn

Homosexuelle verdienen in der Tat genau den gleichen Schutz wie alle anderen Menschen auch.
Das habe ich auch nicht bestritten. Entweder Sie sind des Lesens unkundig oder böswillig.

Ich spreche von "homosexuellen Vorlieben", nicht von homosexuell veranlagten Menschen.


Bernd Einhorn, 15.04.2010 11:43
"Homosexuelle oder sonstige Vorlieben haben für die Allgemeinheit keinen Wert, der irgendeinen Schutz, eine Förderung oder Bevorzugung rechtfertigen würde."

Solche Äußerungen sind ganz hart an der Grenze des Erträglichen. Es sollte jedem klar sein das Homosexuelle in erster Linie Menschen sind und als solche den gleichen Schutz verdienen wie alle anderen Menschen auch. Das sie immer noch weltweit Verfolgungen, Gewalttaten und Diskriminierungen ausgesetzt sind haben wir nicht zu einem geringen Teil der Katholischen Kirche und den frommen Christen zu verdanken.


Rembrand, 15.04.2010 11:26
Ist das ein unsauber geschriebener Artikel hier mit abgrbrochenen Sätzen und Rechtschreibfehlern!
Und an welcher Stelle bitte wird dort eine Besserstellung aud Grund der geschlechtlichen Identität gefordert?

Diese Propaganda hier ist nicht nur schlecht gechrieben, sie entbehrt auch jeglicher Fakten.


Otto, 15.04.2010 11:08
Sexuelle Vorlieben, solange sie nicht Rechte und Freiheit Dritter berühren, gehen den Staat einen feuchten Kehricht an.

Ehe und Familie werden vom deutschen Grundgesetz geschützt, weil sie das Fundament für das Fortbestehen unseres Volkes bilden. Das ist alles.

Homosexuelle oder sonstige Vorlieben haben für die Allgemeinheit keinen Wert, der irgendeinen Schutz, eine Förderung oder Bevorzugung rechtfertigen würde.

Ein Staat, der das nicht akzeptiert, überschreitet seine Kompetenzen bei weitem. Er missbraucht seine Macht. Ein derartiger Staat muss im Interesse der Freiheitserhaltung bekämpft werden.



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