Die Mitglieder der PACE setzen sich zudem aus den Parlamentariern der Mitgliedsstaaten zusammen (Im Falle Deutschlands Bundestagsabgeordnete). D.h., dass nationale Gesetzgeber an einer europäischen Entscheidung beteiligt sind, die ihnen wiederum als Empfehlung zur Umsetzung in ihrem eigenen Land vorgelegt wird.
Im Fall der anstehenden Entschliessung zur "Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität" weist der Text auch widersprüchliche Forderungen auf. So wird einerseits gefordert, die "unverhältnismässige Einschränkung des Rechts auf freien Meinungsäußerung" für Betroffene durchzusetze. Gleichzeitig soll die "Grenze" zwischen Hassreden und freier Meinungsäußerung in "Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgelegt werden." Damit soll quasi durch die Hintertür die Basis für Entscheidungen des EGMR dahingehend erweitert werden, dass eine Rechtsprechung analog zu den "Hate-Crimes" in den USA ermöglicht würde. Das wird bedeuten, dass Verbrechen "schwerer" bewertet werden, wenn die Beteiligten ncht die gleiche Herkunft, Hautfarbe Religion etc. hätten. Zugleich würde eine ungleiche Gewichtung von "Meinungsfreiheit" zur Entscheidungsfindung herangezogen werden können, wenn wie in der Entschliessung vorgesehen, verschiedene Gruppen verschieden große Spielräume in ihrer Meinungsfreiheit zuerkannt würden.
Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung der PACE zu einer wirklichen Sicherung der allgemeinen Menschenrechte für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Menschen führt oder ob tatsächlich nur das Ziel einer eine Änderung des Rechtsbestands des EGMR verfolgt wird.
Zum Europarat
Der Entwurf der Entschliessung (in Englisch)
Liste der deutschen Bundestagsabgeordneten in derParlamentarische Versammlung des Europarates (PACE)
Stellungnahme des Katholischen Laienrates Österreich
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