Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Sie sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Bislang konnten Geschäfte in 110 Orten an allen Sonntagen öffnen. Geklagt hatten die katholische und die evangelische Kirche. Sie sahen den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der Besinnung gefährdet.
"Die katholische Kirche steht wie auch die evangelische Kirche einer wirklichen Ausnahmeregelung nicht im Wege. Es ist klar, dass Reiseproviant und Babynahrung auch an Sonntagen zur Verfügung stehen müssen," sagte der Bischoff der Pommerschen Evangelischen Kirche, Hans-Jürgen Abromeit, im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. Doch mit der bisherigen Regelung dürften auch Boutiquen, Schmuck- und Uhrengeschäfte öffnen, was klar gegen den Sonntagsschutz verstoße. Der Einzelhandel sieht dagegen nun 10 Prozent seines Umsatzes gefährdet.
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Foto: Renate Franke/pixelio.de
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Sie sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Bislang konnten Geschäfte in 110 Orten an allen Sonntagen öffnen. Geklagt hatten die katholische und die evangelische Kirche. Sie sahen den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der Besinnung gefährdet.
"Die katholische Kirche steht wie auch die evangelische Kirche einer wirklichen Ausnahmeregelung nicht im Wege. Es ist klar, dass Reiseproviant und Babynahrung auch an Sonntagen zur Verfügung stehen müssen," sagte der Bischoff der Pommerschen Evangelischen Kirche, Hans-Jürgen Abromeit, im Gespräch mit NDR 1 Radio MV. Doch mit der bisherigen Regelung dürften auch Boutiquen, Schmuck- und Uhrengeschäfte öffnen, was klar gegen den Sonntagsschutz verstoße. Der Einzelhandel sieht dagegen nun 10 Prozent seines Umsatzes gefährdet.
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