Vertreter beider Regierungen hatten vergangene Woche in Bern über das Abkommen verhandelt.
Die durch diverse Steuer-CDs ans Licht gekommenen Altfälle werden von dem Abkommen allerdings nicht mehr erfasst. Amtshilfe erhalten die deutschen Behörden hier auch weiterhin nur nach Vorlage eines Steuersünder-Namens.
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