Der Kompromiss sehe eine Grundgesetzänderung vor.
In den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Kommunen und Arbeitsagenturen werden die Langzeitarbeitslosen und ihre Familien betreut. Ausserdem soll die Zahl der Optionskommunen, in denen Landkreise und Städte in Eigenregie ohne die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Hartz-IV-Empfänger betreuen, von 69 auf 110 erhöht werden.
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Foto: Oliver Stratmann/ddp