Der Journalist und Autor Dr. Thomas Gesterkamp hat in einer von der Friedrich-Ebert-Stiftung finanzierten Studie die Behauptung aufgestellt, dass sich "Männerrechtler und
Familienfundamentalisten" gegen das Feindbild Feminismus radikalisieren würden. Da er für die in seiner Studie aufgestellten Behauptungen keine ausreichenden Belege präsentiert und er außerdem versucht, einer Vielzahl von Andersdenkenden rechtsextremistische Tendenzen zu unterstellen, wirft seine Arbeit diverse Fragen auf. Dr. Gesterkamp hat sich bereit erklärt seine Thesen öffentlich und kontrovers zu diskutieren. Er möchte seine Antworten aber nicht direkt auf FreieWelt.net veröffentlichen. Wir veröffentlichen daher hier einige brennende Fragen und fordern Dr. Gesterkamp auf, sie auf seiner eigenen Internetseite "thomasgesterkamp.de" zu beantworten.
1.)
In Ihrer Publikation fehlen die bei wissenschaftlichen Arbeiten üblichen Angaben zur Datenerhebung und zur Methodik und Auswertung. Im Vorwort wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „eine wissenschaftlich abgesicherte Empirie fehlt“ (S.5) und dass Sie sich auch „auf persönliche Beobachtungen im Kontext von Veranstaltungen“ (S.5) beziehen. Somit ist das gesamte Dokument nichts als die auf rein subjektiver Wahrnehmung basierende Meinung eines Einzelnen und könnte an keiner Universität als Hausarbeit, geschweige denn als Abschlussarbeit durchgehen. Befürchten Sie nicht, dass Sie sich durch eine derartige Publikation als Wissenschaftler selbst disqualifizieren?
2.)
Sie schreiben, die Männerrechtsbewegung prangere die „organisierte Besserstellung des weiblichen Geschlechts,“ die durch „Strategien wie das Gender Mainstreaming“
„staatlich gefördert“ werde an und fordere dies „ müsse ein Ende haben.“ (S.6)
Der Vorwurf der organisierten Besserstellung basiert unter anderem auf den Regelungen zur Wehrpflicht. Im Grundgesetz ist diese wie folgt geregelt:
Grundgesetz Artikel 12a, Absatz 1:
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Absatz 4:
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Auch andere Gesetze behandeln Männer und Frauen unterschiedlich.
Im Bayerischen Landesgleichstellungsgesetz wird beispielsweise „die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,“ (Artikel 2, Absatz 1) vorgeschrieben. Dabei nimmt das Gesetz keine Rücksicht darauf, dass die Anzahl geeigneter Bewerber nicht in allen Fällen zwischen „männlich“ und weiblich“ gleich verteilt ist. In den anderen Bundesländern gelten ähnliche Gesetze.
Mit SPD, Linken und Grünen fordern gleich drei der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien die Einführung von Quotenregelungen zu Gunsten von Frauen. Der Vorwurf der „organisierten Besserstellung“ des „weiblichen Geschlechts“ basiert also auf Gesetzen und Parteiprogrammen.
Worauf beruht Ihre Unterstellung, dass die Kritiker dieser Regelungen „sich gegen ein gemeinsames Feindbild: den Feminismus.“ (S.6) wenden würden?
3.)
„Im europäischen Vergleich ist die Lohndifferenz der Geschlechter in Deutschland besonders hoch: Frauen erhalten im Durchschnitt rund 23 Prozent weniger. Das Ziel, für mehr Entgeltgleichheit zu sorgen, wird von den Antifeministen angezweifelt und delegitimiert. Nach ihrer Auffassung verdienen Männer zu Recht mehr, weil sie anstrengendere Berufe ausüben und durchgehende Erwerbsbiografien vorweisen können. Frauen hätten nur deshalb berufliche Nachteile, weil sie sich aus freien Stücken gegen den üblichen Karriereweg entschieden hätten; Frauenförderprogramme oder Quoten seien daher unnötig.“, heißt es bei Ihnen (S.7) Sie stellen diese Behauptungen zwar auf, ohne im Text selbst auf Quellen dafür hinzuweisen, gehen jedoch nicht auf die in diesem Zusammenhang von den von Ihnen angegriffenen Organisationen vorgebrachten Argumente ein.
So wird zum Beispiel in der Regel nicht bezweifelt, dass Frauen im Durchschnitt schlechter verdienen als Männer. Hier aber eine Geschlechterdiskriminierung zu konstruieren, würde bedeuten, die Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage zu ignorieren. Auch weibliche Elektroingenieure verdienen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich gut, da in diesem Bereich zurzeit die Nachfrage besonders hoch ist. Die Annahme, dass auch bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation unterschiedlich bezahlt wird, beruht auf Studien wie „Mitzweierlei Maß“ von Leuze und Strauß
(http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-arbeit/WZBriefArbeit022009_leuze_strauss.pdf), in der alle Akademiker (also Kunsthistoriker und Neurochirurg) als „gleich qualifiziert“ und ihre Arbeit als „gleich“ angesehen wird. Dieser Art des Erkenntnisgewinns wird üblicherweise als unseriös angesehen, ist sie in Ihren Augen seriös?
4.)
a) Der Satz „Immer wieder berufen sich Männerrechtler (wie auch ihre publizistischen Begleiter in den Medien) auf Genetik, Hirnforschung oder Verhaltensbiologie,
um fragwürdige Behauptungen zur Geschlechterdifferenz zu untermauern“. (S. 8) ist ebenfalls in Ihrer Studie zu finden. Sie verzichten jedoch darauf, hierfür auch nur ein einziges Beispiel zu geben. Das wirkt wie der Versuch, naturwissenschaftlich begründete Ansichten pauschal als „fragwürdige Behauptungen“ zu diffamieren und gleichzeitig einer naturwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit ihnen aus dem Weg zu gehen.
b) In diesem Zusammenhang heißt es bei Ihnen auch, dass so den Befürwortern des Gender Mainstreaming vorgeworfen werde „ „anthropologische Neutralisierung“ anzustreben und die Fakten der Biologie zu leugnen.“ (S.8)
Für diese Leugnung biologischer Fakten finden sich in der Tat Beispiele wie der Fall David Reimer (http://de.wikipedia.org/wiki/David_Reimer), den Alice Schwarzer in ihrem Buch „Der kleine Unterschied" als Beleg für ihre Thesen des Gleichheitsfeminismus und als Musterbeispiel für den "aufklärenden Auftrag der Forschung" nutzte. Sie schrieb, dass "die Gebärfähigkeit auch der einzige Unterschied ist, der zwischen Mann und Frau bleibt. Alles andere ist künstlich aufgesetzt." und würdigte Moneys Experiment als eine der "wenigen Ausnahmen, die nicht manipulieren, sondern dem aufklärenden Auftrag der Forschung gerecht werden". Selbst nachdem öffentlich bekannt wurde, dass das Experiment einer „Geschlechtsneuzuweisung“ ein Fehlschlag war, weigerte sich Schwarzer, ihre Einschätzung zu korrigieren.
Darüber hinaus konnte eine am John-Hopkins-Krankenhaus in Baltimore, USA durchgeführte Studie (http://www.eurekalert.org/pub_releases/2000-05/JHMI-Hrsn-1205100.php) nachweisen , dass sich bei Kindern mit der männlichen Chromosomenkombination XY auch dann eindeutig eine männliche Geschlechtsidentität entwickelte, wenn diese aufgrund eines Geburtsfehlers ohne Penis geboren wurden und ihnen anschließend das weibliche Geschlecht "zugewiesen" wurde.
Wieso gehen Sie also nicht darauf ein, dass der Vorwurf der Leugnung biologischer Fakten berechtigt ist?
5.)
Sie schreiben, dass die von Ihnen kritisierten Gruppen vor „Umerziehung“ durch "öffentliche Institutionen,“ warnen, „die sich angeblich viel zu sehr in die Aufgabenteilung zwischen Mann und Frau einmischen“ (S. 8).
In Deutschland gilt z.B. „Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit“.
In dem es in § 4, Absatz 1 heißt „Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.“, im selben Paragraphen heißt es in Absatz 3 „Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen.“ (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html). Das Elterngeld ist eine aus Steuern finanzierte Leistung, für die alle Steuerzahler aufkommen müssen, ausgezahlt wird es aber nur dann in vollem Umfang, wenn sich beide Eltern die Erziehung nicht nach eigenen Vorstellungen, sondern nach denen des Gesetzgebers aufteilen.
Dies gilt unter Verfassungsrechtlern als problematisch, da Artikel 6 , Absatz 1 des Grundgesetzes die Entscheidung von Eheleuten über die Arbeitsteilung während der Ehe, frei von staatlichen Einflüssen, schützt und weil Absatz 2 desselben Artikels die „Pflege und Erziehung der Kinder“ als das „natürliche Recht der Eltern“ garantiert. Eine Verfassungsklage wurde diesbezüglich jedoch noch nicht eingereicht. Die von Ihnen aufgestellte Behauptung, dass es sich nur um eine „angebliche“ Einmischung handele ist somit falsch.
6.)
Sie erwähnen einen 2006 erschienen Spiegel-Artikel.
„Unter dem Titel „Der neue Mensch“ attackierte der Spiegel vor allem das Berliner Männerforschungsinstitut Dissens, das in Fachkreisen anerkannte Methoden der Jungenarbeit entwickelt hat. Diese Konzepte stellen traditionelle Geschlechterrollen in Frage, stärken aber zugleich die Persönlichkeit.“ (S. 11)
Dabei unterschlagen Sie vollkommen, worin die inhaltliche Kritik des Spiegels an Dissens bestand. So hatten Dissens-Mitarbeiter im Rahmen einer Projektwoche einer Schule in Berlin-Marzahn einem besonders selbstbewussten Jungen vorgeworfen, "dass er eine Scheide habe und nur so tue, als sei er ein Junge".
Diese Art von vewirrenden Anwürfen nahmen die Dissens-Leute in Kauf, da es ihnen nach eigener Aussage um die "Zerstörung von Identitäten" ging. (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,457053,00.html).
Halten Sie die vom Spiegel formulierte Kritik an einer identitätszerstörenden Jungenarbeit für falsch?
7.)
In Bezug auf Onlineangebote, in denen Geschlechterfragen diskutiert werden, behaupten Sie „Die in den Foren Diskutierenden sind überwiegend keine Neonazis. Allerdings ergeben sich immer wieder Überschneidungen und Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen und Publikationen.“ (S. 14)
Eine Seite später schreiben Sie dann selbst „Eine „Entlarvung“ männerrechtlicher Akteure nach dem Muster der früher üblichen, viel zu schematischen
Rechtsextremismusforschung („Guilt by association“) führt zu Trugschlüssen“.
Wenn Sie sich darüber bewusst sind, dass „Guilt by association“ zu Trugschlüssen führt, warum betreiben Sie es dann und was ist ihr voheriger Absatz anderes als der Versuch, Andersdenkende pauschal als Rechtsextremisten zu verunglimpfen, in der Hoffnung, sie mundtot machen zu können?
8.)
In Bezug auf den Verband „Familiennetzwerk“ schreiben Sie, „Im Stil des erzkatholischen Augsburger Bischofs Walter Mixa (Frauen als „Gebärmaschinen“) wenden sie sich gegen den Ausbau der „Fremdbetreuung“ in Krippen und fordern statt dessen Prämien für Vollzeit-Mütter.“ (S.16)
Sie beziehen sich dabei auf eine Aussage von Bischof Mixa aus dem Jahr 2007. Der hatte die Familienpolitik der damaligen Bundesfamilienminsterin Ursula von der Leyen kritisiert und der Ministerin vorgeworfen die Doppelverdiener-Ehe zu einem „ideologischen Fetisch“ zu erheben. Wer aber mit staatlicher Förderung Mütter dazu verleite, ihre Kinder bereits kurz nach der Geburt in staatliche Obhut zu geben, degradiere die Frau zur „Gebärmaschine“, so Mixa weiter (http://www.sueddeutsche.de/politik/245/400028/text/). In Ihrer Arbeit erwecken Sie den falschen Eindruck, Mixa habe Frauen als Gebärmaschinen bezeichnet.
9.)
Sie greifen den Deutschlandfunk-Redakteur Jürgen Liminski an, der auch ständiger Mitarbeiter verschiedener privater Medien wie der Tagespost, des Westfalen-Blattes und des Flensburger Tagesblattes ist. Außerdem war Liminski Ressortleiter Außenpolitik beim Rheinischen Merkur und bei der Welt und schreibt gelegentlich Kommentare für die Junge Freiheit. Sie schreiben
„ Warum der Journalist trotz seines in der Jungen Freiheit praktizierten Sprachduktus („Verrat an den Familien“, „Die Politik entzieht der Keimzelle des Volkes schleichend die Lebensgrundlage“) im öffentlich-rechtlichen Radio für tragbar gehalten wird, ist eine berechtigte Frage an den Intendanten und eigentlich ein Thema für den Rundfunkrat.“ (S. 16)
Warum ist es ein Fall für den Rundfunkrat, wenn Ihnen Sprachstil und politische Einstellung eines Kollegen (zudem in einem privaten Medium publiziert) nicht passen, wo es doch zu den Aufgaben des Rundfunkrates gehört die Zugangsoffenheit der verschiedenen gesellschaftlich relevanten Gruppen zum Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu garantieren?
10.)
Sie greifen den Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung Rheinland-Pfalz, Karl-Heinz van Lier an, weil dieser mit den Autoren des Sammelbandes „Eine Befreiungsbewegung für Männer – Weg zur Geschlechterdemokratie“ und weiteren Referenten eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Netzwerk-Tagung veranstaltet hat (S. 17). Mit was für Geldern wurde Ihre Studie finanziert?
11.)
Sie haben sich dazu bereit erklärt, Ihre Thesen öffentlich zu debattieren, möchte Ihre Antworten auf unsere Fragen aber nicht direkt auf FreieWelt.net veröffentlichen, da die Onlinezeitung von Ihnen kritisiert worden ist. Außerdem sind von Ihnen kritisiert worden:Cicero, Focus, Junge Freiheit (S. 6), Die Welt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Der Spiegel (S.10) und der Stern (S.11). Können wir davon ausgehen, dass Sie in Zukunft auch von Veröffentlichungen in diesen Medien absehen werden?
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zu Gesterkamps Studie mit dem Titel "Geschlechterkampf von rechts"
zu "thomasgesterkamp.de"
(Foto: Rike/pixelio.de)
Die Fragen erstellte Fabian Heinzel