Dieses hatte Guttenberg zunächst als militärisch angemessen und später als unangemessen eingestuft.
Hars erhielt auf seinen Brief keine Antwort, doch wurde er stattdessen von seinem Vorgestezten nach Paragraf 50 des Soldatengesetzes ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
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