Bei diesem "maßvollen, weit unter dem Durchschnitt liegenden Mindesthebesatz" sei es ihnen möglich, Standortnachteile auszugleichen.
Die Brandenburger Gemeinden wollten die Möglichkeit haben, niedrigere Hebesätze zu bestimmen oder keine Gewerbesteuer zu erheben.
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Foto: Michael Latz/ddp