Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Das entscheidet das Bundeverfassungsgericht. Karlsruhe schloss allerdings die Speicherung von Daten nicht grundsätzlich aus, aber die derzeitige Praxis. Daher müssen nun die bislang gespeicherten Daten gelöscht werden.
Das Bundeverfassungsgericht begründete sein Urteil mit der nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit und der Sicherheit der gespeicherten Daten. Zudem sei die Verwendung der Daten unklar. Karlsruhe stellte allerding auch klar, dass ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchaus verfassungkonform sein könne, diese müsse aber die Sicherheit der Daten gewährleisten sowie Transparenz über die Verwendung herstellen.
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Foto: geralt/photoopia
Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Das entscheidet das Bundeverfassungsgericht. Karlsruhe schloss allerdings die Speicherung von Daten nicht grundsätzlich aus, aber die derzeitige Praxis. Daher müssen nun die bislang gespeicherten Daten gelöscht werden.
Das Bundeverfassungsgericht begründete sein Urteil mit der nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit und der Sicherheit der gespeicherten Daten. Zudem sei die Verwendung der Daten unklar. Karlsruhe stellte allerding auch klar, dass ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung durchaus verfassungkonform sein könne, diese müsse aber die Sicherheit der Daten gewährleisten sowie Transparenz über die Verwendung herstellen.
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