Am 10. und 11. Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mündlich über die Klagen gegen die Zustimmung der Bundesrepublik zum Vertrag von Lissabon verhandelt. es geht in diesem Verfahren um nichts weniger als die staatliche Souveränität Deutschland. Grund genug für die "FAZ" zu fragen, wie viele Schritte es noch bis zum Abgrund seien.
gegen den Vertrag von Lissabon hatten der CSU- Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, ein Privatmann und die Linksfraktion im Bundestag geklagt, weil sie u.a. das "Demokratieprinzip, den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und das Prinzip der Gewaltenteilung" durch den Vertrag verletzt sehen. Mit einem Urteil wird erst Anfang April gerechnet.
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sowie über das Demokratiedefizit im Lissabonvertrag auf FreieWelt.net
und über den Prozess Freiewelt.Net
Foto: Gerd Altmann/Olaf/pixelio
Am 10. und 11. Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mündlich über die Klagen gegen die Zustimmung der Bundesrepublik zum Vertrag von Lissabon verhandelt. es geht in diesem Verfahren um nichts weniger als die staatliche Souveränität Deutschland. Grund genug für die "FAZ" zu fragen, wie viele Schritte es noch bis zum Abgrund seien.
gegen den Vertrag von Lissabon hatten der CSU- Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, ein Privatmann und die Linksfraktion im Bundestag geklagt, weil sie u.a. das "Demokratieprinzip, den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und das Prinzip der Gewaltenteilung" durch den Vertrag verletzt sehen. Mit einem Urteil wird erst Anfang April gerechnet.
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