Das angesprochene Grundrecht bringt zunächst nur zum Ausdruck, dass es eine Verpflichtung des Staates gibt, in Not geratenen Menschen zu helfen, die ihre Existenz aus eigener Kraft nicht sichern können. Das ist nichts Neues, sondern durchzieht unsere Rechsprechung seit Jahrzehnten. In der Hartz-IV-Entscheidung ist dieses Grundrecht nun mit konkreten Schlussfolgerungen präzisiert worden: Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass die Berechnung des Existenzminimums realitätsgerecht in einem transparenten Verfahren erfolgt. Aber noch mal: Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen", erklärte Papier.
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Foto: Sascha Schuermann/ddp