Ein Promillewert von mehr als 1,1 bedeutet absolute Fahruntüchtigkeit und wird strafrechtlich verfolgt.
In diesem Fall wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Polizeidirektion Hannover gegenüber "Spiegel online" bereits bestätigt. Die Bischöfin hat den Vorfall bedauert. "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe."
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(Foto: Nigel Treblin/ddp)