Das Scheitern einer Ehe hat erhebliche Konsequenzen fürs Alter. Der Versorgungsausgleich sichert dem Ehepartner nach einer Scheidung Rentenansprüche. Die Verteilung dieser Ansprüche soll nun einfacher und gerechter werden.
Der Bundestag verabschiedete die Neuregelung am Donnerstag einstimmig. Sie soll im Herbst in Kraft treten. Künftig werden alle Ansprüche an einer Altersversorgung grundsätzlich zur Hälfte geteilt - auch Anrechte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge.
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Foto: Clemens Bilan/ddp-News
Das Scheitern einer Ehe hat erhebliche Konsequenzen fürs Alter. Der Versorgungsausgleich sichert dem Ehepartner nach einer Scheidung Rentenansprüche. Die Verteilung dieser Ansprüche soll nun einfacher und gerechter werden.
Der Bundestag verabschiedete die Neuregelung am Donnerstag einstimmig.