Viele davon werden wir ablehnen müssen, da es zum Großteil keine besonderen Härtefälle sind."
Das Verfassungsgericht habe festgelegt, dass es bei den Härtefällen nicht um kaputte Waschmaschinen ginge, sondern nur um absolute Einzelfälle wie zum Beispiel besondere Erkrankungen, bei denen die Krankenkasse nicht zahle. Damit könnten voraussichtlich nur chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern mit Zusatzleistungen rechnen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen gibt es jetzt erste konkrete Vorschläge.
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