Es wird eine Schuldenbremse im Grundgestz geben. Dies gaben die beiden Vorsitzenden der der Föderalismuskommission II, SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) bekannt. Der Kompromiss wird ab 2011 inkraftreten und soll Bund und Länder zunächst zur Senkung der Neuverschuldung bringen und ab 2020 keine neuen Schulden mehr erlauben.
Die Föderalismuskommission II hat gestern abend eine Regelung erarbeitet, die eine Schuldenbegrenzung im Grundgesetz vorsieht. Die Bundesländer und Kommunen dürfen demnach ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund muss seine Schulden bereits ab 2016 herunterfahren. Neuschulden dürfen dann 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht mehr überschreiten. Weiterhin sollen die fünf ärmsten Bundesländer jährlich 800 Millionen zur Konsolidierung ihrer Schulden aus einem gemeinsamen Fonds der Länder und des Bundes erhalten. Dies betrifft Berlin, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Bremen.
Dennoch gibt es Möglichkeiten mehr Schulden aufzunehmen, wenn Notfälle oder Abweichungen von der Normallage vorliegen. Dies wird von Kritikern als zu weiche Formulierung gewertet, kann doch der Bundestag über diese Situationen mit einfacher Mehrheit entscheiden. Die Notlage für mehr Neuschulden wird also von der Regierung bestimmt.
Daher spricht man bei tagesschau.de auch von einem "klaren Jein" zu neuen Schulden. Kritisch sieht das auch
SPIEGEL Online
Foto: Steffi Loos/ ddp
Es wird eine Schuldenbremse im Grundgestz geben. Dies gaben die beiden Vorsitzenden der der Föderalismuskommission II, SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) bekannt. Der Kompromiss wird ab 2011 inkraftreten und soll Bund und Länder zunächst zur Senkung der Neuverschuldung bringen und ab 2020 keine neuen Schulden mehr erlauben.
Die Föderalismuskommission II hat gestern abend eine Regelung erarbeitet, die eine Schuldenbegrenzung im Grundgesetz vorsieht. Die Bundesländer und Kommunen dürfen demnach ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund muss seine Schulden bereits ab 2016 herunterfahren. Neuschulden dürfen dann 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht mehr überschreiten. Weiterhin sollen die fünf ärmsten Bundesländer jährlich 800 Millionen zur Konsolidierung ihrer Schulden aus einem gemeinsamen Fonds der Länder und des Bundes erhalten. Dies betrifft Berlin, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Bremen.
Dennoch gibt es Möglichkeiten mehr Schulden aufzunehmen, wenn Notfälle oder Abweichungen von der Normallage vorliegen. Dies wird von Kritikern als zu weiche Formulierung gewertet, kann doch der Bundestag über diese Situationen mit einfacher Mehrheit entscheiden. Die Notlage für mehr Neuschulden wird also von der Regierung bestimmt.