Am Wochenende hatte sich die Union auf eine Grundgesetzänderung zur Reform der Jobcenter geeinigt. Um dies zu erreichen wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und damit auch die Zustimmung der SPD in Bund und Ländern nötig sein. Derzeit werden in Jobcentern rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und ihre Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 verordnet.
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Foto: Axel Schmidt/ddp