Nach der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen dürfen am kommenden Samstag mehrere tausend Rechtsextreme durch Dresden marschieren. Dies ist der 65. Jahrestag der Bombardierung der Stadt. Dresden plante den Neonazi-Aufzug zu verhindern und lediglich eine stationäre Kundgebung erlauben.
Dies sei jedoch rechtswidrig, befanden die Richter, denn ein Verbot verstoße gegen die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit.
Der Aufmarsch der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) darf zwischen 12.00 und 17.00 Uhr stattfinden.
Die Stadt dürfe jedoch die Kundgebungsroute kürzen oder ändern, um Zusammenstöße zwischen rechten und linken Demonstranten zu vermeiden. Damit könne Dresden dafür sorgen, dass gewaltätige Auseinandersetzungen verhindert werden könnten, argumentierten die Richter.
Für den am 13.Februar stattfindenden 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg werden rund 6500 Rechtsextreme erwartet.
Tausende Bürger wollen mit einer Menschenkette an die Zerstörung der Stadt erinnern sowie ein Zeichen gegen Rechts setzen. Auch Landesvorsitzender der sächsischen Linken, Rico Gebhardt, bekundete bei einer Plakataktion des Bündnisses "Dresden Nazifrei", das zu einer Demonstration gegen einen geplanten Aufmarsch von Nationalsozialisten zum 65. Jahrestag der Zerstoerung Dresdens am 13. Februar 2010 aufruft seinen Protest. Plakate mit dem gleichen Text wurden vergangene Woche von der Polizei in Dresden und Berlin beschlagnahmt. Der Aufruf zur Demonstration stellt aus Sicht der Staatsanwaltschaft Dresden einen Straftatbestand dar.
Mehr unter: Welt Online und Südwest Presse
Foto: Michael Kappeler/ddp
Nach der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen dürfen am kommenden Samstag mehrere tausend Rechtsextreme durch Dresden marschieren. Dies ist der 65. Jahrestag der Bombardierung der Stadt. Dresden plante den Neonazi-Aufzug zu verhindern und lediglich eine stationäre Kundgebung erlauben.
Dies sei jedoch rechtswidrig, befanden die Richter, denn ein Verbot verstoße gegen die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit.
Der Aufmarsch der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) darf zwischen 12.00 und 17.00 Uhr stattfinden.
Die Stadt dürfe jedoch die Kundgebungsroute kürzen oder ändern, um Zusammenstöße zwischen rechten und linken Demonstranten zu vermeiden. Damit könne Dresden dafür sorgen, dass gewaltätige Auseinandersetzungen verhindert werden könnten, argumentierten die Richter.
Für den am 13.Februar stattfindenden 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg werden rund 6500 Rechtsextreme erwartet.
Tausende Bürger wollen mit einer Menschenkette an die Zerstörung der Stadt erinnern sowie ein Zeichen gegen Rechts setzen. Auch Landesvorsitzender der sächsischen Linken, Rico Gebhardt, bekundete bei einer Plakataktion des Bündnisses "Dresden Nazifrei", das zu einer Demonstration gegen einen geplanten Aufmarsch von Nationalsozialisten zum 65. Jahrestag der Zerstoerung Dresdens am 13. Februar 2010 aufruft seinen Protest. Plakate mit dem gleichen Text wurden vergangene Woche von der Polizei in Dresden und Berlin beschlagnahmt. Der Aufruf zur Demonstration stellt aus Sicht der Staatsanwaltschaft Dresden einen Straftatbestand dar.
Mehr unter: Welt Online und Südwest Presse
Foto: Michael Kappeler/ddp