Nun muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 eine neue Regelung treffen. Bis dahin sollen die verfassungswidrigen Vorschriften weiter angewendet werden. Derzeit sind in Deutschland rund sieben Millionen Menschen betroffen, darunter ca. 1,7 Millionen Kinder. Mehr als 50 Milliarden Euro kommen aus Steuergeldern, 12 Milliarden tragen die Kommunen.
Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene lag ursprünglich bei 345 Euro, für erwachsene Partner bei rund 311 Euro monatlich. Infolge von Erhöhungen des Rentenwertes wurde der Satz in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht, und zuletzt zum 1. Juli 2009 auf 359 Euro für Alleinstehende und auf 323 Euro für erwachsene Partner.
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