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28.05.2012
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Hartz-IV: Kein menschenwürdiges Existenzminimum
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Der Vorsitzende des Ersten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verkündete heute im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das Urteil über die Hartz IV-Sätze. Dabei wurde geurteilt, dass die seit 2005 geltenden Hartz IV-Leistungen für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Die Regelsätze seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften genügten aus diesem Grund nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

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Nun muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 eine neue Regelung treffen. Bis dahin sollen die verfassungswidrigen Vorschriften weiter angewendet werden. Derzeit sind in Deutschland rund sieben Millionen Menschen betroffen, darunter ca. 1,7 Millionen Kinder. Mehr als 50 Milliarden Euro kommen aus Steuergeldern, 12 Milliarden tragen die Kommunen.

Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene lag ursprünglich bei 345 Euro, für erwachsene Partner bei rund 311 Euro monatlich. Infolge von Erhöhungen des Rentenwertes wurde der Satz in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht, und zuletzt zum 1. Juli 2009 auf 359 Euro für Alleinstehende und auf 323 Euro für erwachsene Partner.

Mehr unter: sueddeutsche.de und stern.de

Foto: Oliver Lang/ddp



Redaktion, 09.02.2010 11:28 | Kommentare (17)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (17)

Hans Berger, 11.02.2010 19:08
hm, nu isser wech ...

Hans Berger, 10.02.2010 16:18
@Noah
Sie meinen diesen Kommentar "Soweit die Literatur...anders die herrschende Meinung..."?

Ich kann aus der Meinung, dass Meinungen über das Grundgesetz herrschen würden, keine Frage ableiten.

Sollten Sie mit mir jedoch diskutieren wollen, inwieweit dem Grundgesetz gegenüber herrschenden Meinungen Genüge getan werden kann, bin ich dazu gern bereit, soweit es sich in einem konstruktiven Rahmen abspielt.


Noah, 10.02.2010 11:56
@Hans Berger
Eine Antwort bedingt nicht zwangsläufig eine zuvor offerierte Information, mit welcher der potentiell Antwortende konfrontiert wurde und die am Ende des Satzes ein Fragezeichen tragen muss.
Es steht Ihnen also frei, meinen Kommentar als eine Frage o. einen Einwurf zu verstehen, so wie es Ihnen und Ihrer Lust und Laune obliegt darauf zu reagieren, es ist mir gleich.


Hans Berger, 10.02.2010 11:34
@Noah

Stellten Sie mir eine Frage?


Noah, 10.02.2010 08:26
@Hans Berger
Immer schön der eigentlich notwendigen Antwort ausweichen. Das ist eine markante Gemeinsamkeit von Politikern und Juristen.


Nachdenklich, 09.02.2010 23:46
Könnte bitte einmal einer der Kommentatoren - und auch der Verfasser des Ausgangsartikels - die Ausführungen des Gerichts lesen, bevor er in die Tasten haut.

Das BVerfG hat in der Entscheidung mehrfach (!) darauf hingewiesen, dass die Höhe der Hartz IV-Sätze keinen Grund zur Beanstandung gibt. Vielmehr wurde ausdrücklich festgestellt, dass diese offensichtlich ausreichen. Es geht lediglich um die Art und Weise, wie diese Höhe ermittelt wird.

Theoretisch können die Sätze nach diesen Ausführungen sogar verringert werden.

Praktisch wird die Politik dafür sorgen, dass die Nichtleister, insbesondere unqualifizierte Einwanderer, noch mehr Geld bekommen. Man wird es - wieder einmal - den deutschen Familien wegnehmen. Aber für die interessiert sich nun einmal niemand.


snowparrot, 09.02.2010 21:08
@Frank
Artikel 1 leidet die Menschenwürde des Menschen ab. Artikel 20 ist das Sozialstaatgebot. Schlau hatte es die SPD gemacht damals.
Ich möchte hier noch auf eine zentrale Stelle für Pressedinge einleiten, weil die Diskussion wohl oder übel lange dauern wird.
http://alupia.wordpress.com/2010/02/09/hartz-4-urteil-kommt-die-linke-mit-ihrer-klientel-in-fahrt/


Hans Berger, 09.02.2010 19:03
@Noah
“Das Grundgesetz zeichnet sich vor allem durch Klarheit, Kürze und Verbindlichkeit aus. Es gibt dem Bürger einklagbare Rechte. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, die in wohlklingenden Worten Verheißungen beinhaltet, die letztlich nur auf dem Papier stehen.” - Hans Jürgen Papier – Präsident des Bundesverfassungsgerichts


Lars-Michael Lehmann, 09.02.2010 18:15
Es war all die Jahre offenkundig das diese Hartz-IV-Reformen unmenschlich sind. Ob diese Entscheidung etwas dran ändern wird, wird sich zeigen.

Wir dürfen uns auf eine debattenreiches Jahr freuen!

Eine Art des Bürgergeldes oder eines Grundeinkommens wäre viel besser. Denn es wird nicht noch bald eine "Vollbeschäftigung" geben. Damit müssen wir uns abfinden..


Meistersinger, 09.02.2010 17:42
"Dabei wurde geurteilt, dass die seit 2005 geltenden Hartz IV-Leistungen für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Die Regelsätze seien nicht korrekt ermittelt worden. Nun muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 eine neue Regelung treffen. Bis dahin sollen die verfassungswidrigen Vorschriften weiter angewendet werden."

Ups: Eine verfassungswidrige Regel soll weiter gelten? Das sagt das BVerfG? Steht das BVerfG über dem Grundgesetz?

Was steht da? Sind die Grundrechte nicht unmittelbar bindendes Recht und sind die Staatsgewalten nicht an Gesetz und Recht gebunden? Im Sinn des GG? Mit dieser Entscheidung stellt sich das BVerfG - vollkommen unberechtigt - über das Grundgesetz. Die Verfassungswidrigkeit läßt feststellen, daß der Gesetzgeber seit dem Jahr 2005 den Grundrechtsträger in seinen Grundrechten verletzt hat. Das durfte er nicht. Er durfte es nicht seit dem Jahr 2005. Und wie sagt es der 6. Leitsatz aus der Entscheidung aus Band 1, S. 14. Ist ein Gesetz verfassungswidrig, dann ist es von Anbeginn verfassungswidrig. Und § 31 Abs. 1 BVerfG erkennt: Die Entscheidungen des BVerfG binden alle Staatsorgane, Gerichte und Behörden. Auch das BVerfG. Entschuldigung. Könnte die Entscheidung nicht eine Rechtsbeugung sein? Eine Rechtsbeugung durch das BVerfG? Das kommt ja öfter vor. Siehe z. B. die Entscheidungen zum "Zitiergebot". Bedeutet nicht die Unverletzlichkeitsgarantie des Art. 1 Abs. 2 GG, daß der Gesetzgeber, Sachwalterfunktion hat! und im Falle beschneidender Gesetze einer besonderen Sorgfalt unterliegt, was verlangt, daß Verletzungen des Grundrechtsträgers unbedingt zu vermeiden sind. Und diese Verletzung betrifft die Kinder. Art. 6 GG erkennt die Familie und insbesondere die Kinder als besonders schützenswert. Ein Lippenbekenntnis!

Respekt vor dem höchsten Gericht, was in dieser Entscheidung bemüht ist dem Gesetzgeber zu helfen und dabei verkennt, daß dieser "Sachwalter" ist? Ein "Sachwalter" der nicht sorgfältig arbeitet wird fristlos gekündigt. So gilt es auf der Ebene der Grundrechtsträger (§ 627 BGB ), des Souveräns.




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