Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere Klagen könnten folgen. Deutsche haben nun ähnliches vor: Wenn sie rechtzeitig vom Datendiebstahl gewust hätten, dann wäre eine Selbstanzeige in Deutschland für sie möglich gewesen, lautet die Begründung.
Vor zwei Jahren verkaufte ein ehemaliger Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft LGT eine CD mit Informationen über Steuersünder für 4,5 Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst.
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Foto: Philipp Guelland/ddp