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11.02.2012
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Steueraffäre weitet sich aus
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Offenbar haben die 1.500 Anleger, deren Daten dem Bund für 2,5 Millionen angeboten wurden, deutlich mehr als die vom Fiskus geschätzten 100 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Behördenkreise.

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Der Fall könne sich zu einem der größten Komplexe von Steuerhinterziehung durch Deutsche überhaupt ausweiten, hieß es. Zudem berichtet die Zeitung von sich verdichtenden Hinweisen, dass die Kundendaten aus den Beständen der Schweizer Bank Credit Suisse stammen.

Die Bank wollte einen Datenklau jedoch nicht bestätigen.

Mehr auf Sueddeutsche.de

Foto: Roland magunia/ddp



Redaktion, 04.02.2010 08:15 | Kommentare (1)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (1)

Jot Kraus, 09.02.2010 00:34
Ich kann bestätigen, auch etwas gegen die Steuerhinterziehung getan zu haben. Ganz offiziell, ohne Datenklau. Bloß meine eigenen Daten sind jetzt für wichtige freiheitliche Bereiche nicht mehr zu gebrauchen!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Verträge sind einzuhalten - selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen.

Vom Arbeitsamt missbraucht. Vom hiesigen SPD Abgeordneten R. Schwanitz gestützt. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben in eine Ausnahme zur Regel des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, da es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung einfach ideal so ist!

Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung vielleicht selbst illegal und sittenwidrig beschäftigt?

Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:
Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen.
Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erh...



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