Dafür sollen die Partner künfig freiwillig zusammenarbeiten.
Laut Gesetzentwurf werden die Kommunen für Miete und soziale Betreuung zuständig sein, die Arbeitsagenturen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Künftig werden die Betroffenen allerdings zwei Bescheide erhalten. Eine Grundgesetzänderung zur Legalisierung der Mischverwaltung, wie von SPD und Grünen gefordert, lehnt die Ministerin ab. Neben der Neuorganisation der Jobcenter sieht der Gesetzentwurf auch die Klarstellung von rechtlich unklaren Begriffen wie "zumutbare Arbeit" vor.
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Foto: Jens Schlueter/ddp