Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass die Kürzung ab 1. April bei Dachanlagen und ab 1. Juli bei Anlagen auf Freiflächen greift.
Röttgen verteidigte die Kürzung. Die hohe Einspeisevergütung habe der Markteinführung des Solarstroms gedient und sei nicht dazu da, der Solarindustrie Traumrenditen zu garantieren. Auch bei niedrigeren Subventionen rechne er mit einem weiteren Ausbau bei der Sonnenenergie.
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Foto: Jens-Ulrich Koch/ddp