Das deutsche Kündigungsrecht muß geändert werden. Der Europäische Gerichtshof sah es als erwiesen an, dass die derzeitige Regelung den Tatbestand der Alterdiskriminierung erfüllt und geändert werden muß.
In Deutschland wird bei Kündigungen die Betriebsangehörigkeit, die eine Kündigungsfrist verlängert, erst ab dem 25. Lebensjahr angerechnet. Jüngere Arbeitnehmer sind also per se schlechtergestellt und somit aufgrund ihres Alters diskriminiert, so der EuGH, der auch die hohe Jugendarbeitslosigleit in seine Argumentation einbezog.
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Foto: geralt/photoopia
Das deutsche Kündigungsrecht muß geändert werden. Der Europäische Gerichtshof sah es als erwiesen an, dass die derzeitige Regelung den Tatbestand der Alterdiskriminierung erfüllt und geändert werden muß.
In Deutschland wird bei Kündigungen die Betriebsangehörigkeit, die eine Kündigungsfrist verlängert, erst ab dem 25.