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„Charta 08“ bringt Chinesen vor Gericht
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Er hat die Staatsmacht Chinas untergraben, nun steht er vor Gericht, mit der Aussicht auf bis zu 15 Jahre Haft. Am heutigen Mittwoch beginnt der Prozess gegen den berühmten Bürgerrechtler und Fürsprecher der „Charta 08“, Liu Xiaobo. Die „Charta 08“ ist ein Aufruf zu demokratischen Reformen in dem Einparteienstaat

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Die Unterstützung des Manifestes wurde Xiaobo nun zum Verhängnis.

Der Prozess wird voraussichtlich nur einen Tag andauern, der Zeitpunkt der Urteilsverkündung bleibt derweil noch ungewiss. Die Familie des Bürgerrechtlers rechnet mit einer Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Dissidenten werden in China für gewöhnlich nicht freigesprochen.

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(Foto: Fabrice Coffini/ddp)



Redaktion, 23.12.2009 13:53 | Kommentare (3)

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  Kommentare (3)

insider, 05.01.2010 08:00
Die bisherigen Entscheidungen des BverfG in Sachen Kunstfreiheitsgarantie von "Mephisto" bis "ESRA" sind zwar inhaltlich dem Art. 5.3.1 GG als absolutes Freiheitsgrundrecht genügend, doch werden diese Entscheidungen dann, wenn der einzelne Betroffene sie als bindendes Recht gegenüber der vollziehende Gewalt und / oder den Gerichten für sich reklamiert, nicht angewendet obwohl § 31 Abs.1 BverfGG alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte dazu zwingt.

Art. 5.3.1 GG ( Kunstfreiheitsgarantie ) und Art. 19 Abs. 1 GG ( Zitiergebot ) sind die Eckpfeiler des Grundgesetzes, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, werden diese beiden Vorschriften nicht punktgenau seitens des Gesetzgebers, der vollziehende Gewalt und den Gerichten bis zum BverfG konsequent angewendet, in beiden Fällen sind Auslegungen unzulässig weil absolut gelegelt durch die Befehlsworte "sind" und "muss", gerät das Ganze in eine nicht korrigierbare Schieflage.


Insider, 04.01.2010 18:18
Da regt sich die Welt auf, zu recht! Die deutsche Kanzlerin und der deutsche Außenminister haben gegen das ergangene Urteil gegen Liu bei den Chinesen protestiert. England und Amerika haben protestiert. Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland haben protestiert.

Aber über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland, begangen durch den deutschen Gesetzgeber, die deutsche vollziehende Gewalt und die deutschen Gerichte einschließlich des BverfG regt sich niemand auf, protestiert niemand.

Man mag es kaum glauben, doch in Deutschland werden Künstler systematisch verfolgt und vernichtet, obwohl es im GG den Artikel 5 Abs. 3 gibt, der da lautet: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Einfachgesetzlich ist dieses absolute Freiheitsgrundrecht nicht zugänglich, der Werk- und Wirkbereich eines jeden freischaffenden Künstlers ist mit Blick auf die Greultaten im Dritten Reich gegen z.B. auch Künstler vor jeder Einmischung öffentlicher Gewalt tabuisiert. Die Freiheit der Kunst ist völkerrechtlich normiert in der UN-Resolution 217 A aus dem Jahr 1948 und dem intern. Pakt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte aus dem Jahr 1966 und jetzt mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Art. 13 der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Trotzdem verfolgen die deutschen Finanzbehörden freischaffende Künstler und vernichten diese in ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Existenz. Die Gerichte lassen Folter zu, das BverfG nimmt entsprechende Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Und niemand protestiert, denn in der BRD herrschen bis heute Neid, Missgunst und Hass gegenüber all denen, die scheinbar einen grundgesetzlichen und / oder einfachgesetzlichen Vorteil genießen. Die Prozesse in Deutschland sind unspektakulär, niemand redet drüber, keiner schreibt drüber, keine Kamera wird aufgebaut, um mit Live-Bildern die Verbrechen der deutschen Behörden und Gerichte in die Welt zu senden. Armes Deutschland. Dabei sind in Deutschland Grundrechtsverletzungen schnell und einfach zu ermitteln, absolute Freiheitsgrundrechte sind einfachgesetzlich nicht antastbar, derjenige, der es trotzdem tut, ist ein Verbrecher. Der Gesetzgeber, der die entsprechenden gesetzlichen Regelungen entgegen den ihn zwingend bindenden grundgesetzlichen Vorgaben schafft, um doch in die absoluten Freiheitsgrundrechte wie z.B. die Kunstfreiheit durch den Fiskus aushebeln zu lassen, handelt grundgesetz- und völkerrechtswidrig. Die Gerichte, die hier grundgesetzwidrige und völkerrechtwidrige Entscheidungen zu ungunsten der Grundrechtsträger treffen, beugen das Recht und sind somit Verbrecher.

Seit 60 Jahren werden die grundgesetzlich garantierten Freiheitsgrundrechte von den Sachwaltern einfacher Gesetzgeber, vollziehender Gewalt und den Gerichten einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes systematisch ausgehebelt, ausgeblendet, mit Füßen getreten, obwohl alle drei Gewalten an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gemäß Art. 1.3 GG sowie an die Unverletzlichkeit gemäß Art. 1.2 GG zwingend gebunden sind.


Jürgen Baums, 27.12.2009 11:59
Twitter-Seite zu Liu Xiaobo und die Charta 08

Liu Xiaobo hat als einer von 10.000 Chinesen die Charta 08 unterschrieben, einen Aufruf zu mehr Demokratie und Menschenrechte in China. An Weihnachten 2009 wird Liu Xiaobo zu 11 Jahren Haft verurteilt. Zu einer Zeit, in der chinesische Behörden glauben, die Aufmerksamkeit der demokratischen Welt sei geringer als üblich. Aus diesem Anlass wurde am 1. Weihnachtsfeiertag eine Twitter-Seite eröffnet: http://twitter.com/charta08



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