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Etihksteuer oder Kirchensteuer für alle gefordert
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Wirtschaftspolitik



Wer nicht mehr Mitglied der Kirche ist und somit keine Kirchensteuer mehr zahlt, soll ersatzweise eine "Ethiksteuer" nach italienischem Vorbild zahlen. Dies forderte Professor Ulrich Blum, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle, geneüber der "Bild". Das Geld aus der vorgeschlagenen Steuer solle für Sozialabgaben verwendet werden, gleichzeitig könne so die Welle von Kirchenaustritten abgemildert werden.

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Prof. Blum, fordert, das alle Arbeitnehmer Kirchensteuer zu zahel hätten, schließlich würden die seelsorgerischen und karitativen Angebote der Kirchen vielfach von Menschen angenommen, die keiner Kirche angehörten. Wehr aus der Kirche dennoch austritt solle dann die Ethiksteuer zahlen, die zu sozialen Zwecken verwendet werden soll und laut dem Plan davon Ulrich Blum sieben Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer betragen. Dies läge 2 Prozent unterhalb der Kirchensteuer. Nebeneffekt für den Wirtschaftsforscher: die Kirchenaustritte könnten gebremst werden, da der finanzielle Vorteil nicht mehr gegeben wäre.

 

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Foto: Siman/photoopia



Redaktion FreieWelt.net, 23.12.2009 10:16 | Kommentare (6)




 
  Kommentare (6)

Günter Striewe, 03.03.2010 11:22
Der Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Ulrich Blum, fordert eine Ethiksteuer nach italienischem Vorbild für alle, die aus der Kirche austreten. Das Geld solle dann an eine andere soziale Einrichtung fließen.

Zutreffend an dieser Forderung ist der Umstand, dass die Kirchen in der Vergangenheit den Staat deutlich entlastet haben, indem sie viele caritative Einrichtungen zur Verfügung stellen. Nicht nur, dass sie dies aus ihren Kirchensteuereinnahmen finanzieren, sie haben auch viele Ehrenamtliche gewinnen können, die so in praktischer Nächstenliebe vorleben, was der Staat nur über hohe Personal- und Sachkosten zu organisieren in der Lage ist.

Durch Kirchenaustritte und die damit einhergehenden Ausfälle an Kirchensteuern ist die Erfüllung dieser Aufgaben gefährdet. Ehe der Staat nun unter der Organisation von Ersatzlösungen endgültig in den finanziellen Ruin abdriftet, ist es gerechtfertigt, über eine neue Lastenverteilung nachzudenken.

Das aus Italien stammende Modell ist mir persönlich zu kompliziert. Es sollte vielmehr zum Ausdruck kommen, dass es der Staat ist, der durch das kirchliche Engagement entlastet wird und deshalb von seinen Einnahmen an die Kirchen oder vergleichbare öffentlich rechtliche Körperschaften abgibt.

Ich könnte mir vorstellen, dass man dazu die Kirchensteuer ebenso wie den Solidaritätszuschlag als eigenständige Zuschlagssteuern auf die Einkommensteuer abschafft und stattdessen die Steuersätze anhebt. Dies wäre auch ein Schritt zum Abbau von Bürokratie.

Acht Prozent der so erhöhten ESt-Zahllast entspräche rechnerisch in etwa dem Betrag, der aufgrund des jetzigen Systems nach Abzug einer beim Staat verbleibenden Verwaltungsgebühr tatsächlich den Kirchen als Steuer zufließt.

Dieser Anteil an der gesamten Steuerzahllast ist dann für den Bürger an die Kirche abzuführen. Im Ergebnis ist die Kirchensteuer damit in voller Höhe von der ESt-Zahllast unmittelbar abzugsfähig. Und soweit der Bürger nicht einer Kirche oder einer ähnlich organisierten Glaubensgemeinschaft mit caritativen Einrichtungen angehört, verbleiben die Steuereinnahmen in voller Höhe beim Staat, der diesen Betrag den Städten zusätzlich zur Verfügung stellen sollte, um daraus die von ihnen errichteten sozialen Einrichtungen zu unterhalten.


Joachim Buchenau, 10.01.2010 19:32
Womit wieder einmal bewiesen wäre, daß auch einen Professor kurzsichtiges, eindimensionales Denken, losgelöst von der Faktenlage (und somit höchstwahrscheinlich extrem interessengeleitet), leiten kann. Auch scheint er unser Staatswesen zumindest in seiner materialen Ausprägung (Trennung von Staat und Kirche, u.a.) noch nicht so ganz verstanden zu haben. Si tacuisses, großer Professor ...

Freigeist, 28.12.2009 00:21
Hallo,
von den Kirchensteuern geben die beiden Monopolkirchen nur rund 10% für soziale Zwecke aus.
Dies auch nur, um mehr Gläubige zu ködern.

Eine Ethiksteuer von rund einem Prozent wäre somit ausreichend um Gleichbehandlung zu gewährleisten, wenn man diesen Gedanken des Sozialen verfolgt, der jedoch ohnehin mit den normalen Steuern finanziell abgedeckt sein sollte.
Zusammenfassung: Von den Kirchensteuern werden nur 10% für soziale Zwecke ausgegeben, 90 % für die Märchenverkündigung. Die Religiösen versuchen hier einen Trick anzuwenden, nämlich den, dass die Nicht-Gläubigen mehr für soziale Zwecke zahlen sollen als die Gläubigen.
Grüße
Freigeist


Helmut Samjeske, 27.12.2009 21:06
Wie paßt dies eigentlich zu unserem Grundgesetz Herr Professor? Art. 4 GG:
1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Steht da etwas von Besteuerung? Die Finanzierung der Religionsausübung obliegt danach allein den Religionsgemeinschaften.

Und wenn ich in Deutschland rund 520 Mrd. ¤ Sozialbeiträge erkenne und rund 535 Mrd. Steuern, dann ist die Einführung einer "Ethiksteuer" nichts weiter als eine weitere Belastung der Gesellschaft - ein Suchen nach Mehrheiten - ein Verstoß gegen das Prinzip, welches dem Grundgesetz innewohnt - eine weitere Beschränkung der Freiheit.

Jawohl, Ethiksteuer, daß hört sich gut an. Bloß, es kostet die Leistungsträger und diese verweigern sich mehr und mehr.


Freigeist, 23.12.2009 17:41
Hallo,
nur zu, nur zu, wieder mal eine neue Eselei.
Die Auseinandersetzungen mit allen anderen Religionsgemeinschaften vor den Gerichten wird spannend werden.
Grüße
Freigeist


Elmar Oberdörffer, 23.12.2009 12:28
Die Kirchensteuern in ihrer heutigen Form entstanden, nachdem im Gefolge der Säkularisation nach dem Reichsdeputationshauptschluß (1803) die Kirchen ihre Kirchengüter und endgültig auch das Zehntrecht verloren und die begünstigten Landesfürsten die Verpflichtung zu finanziellen Ausgleichszahlungen übernommen hatten. (Brockhaus, 20. aktualisierte Aufl. 1997). Die Kirchensteuer ist also ein Ausgleich für die den Kirchen nach der Enteignung ihrer weltlichen Besitztümer nicht mehr zufließenden Einnahmen. Da die Existenz der Kirchen primär im Interesse ihrer Gläubigen liegt, ist es gerecht, mit einer Kirchensteuer auch nur die Mitglieder der Kirchen zu belasten. Es ist auch nicht die Aufgabe des Staates, etwas gegen Kirchenaustritte zu tun, da müssen sich die Kirchen selber etwas einfallen lassen, um attraktiver zu werden. Der Staat ist zu absoluter Neutralität in religiösen Dingen verpflichtet, er darf gar keinen Einfluß auf Kirchenaus- oder -eintritte nehmen. Prof. Blum will die "Ethiksteuer" - welch ein Name! - zu sozialen Zwecken verwendet wissen, um sie damit der Allgemeinheit schmackhaft zu machen. "Soziale Zwecke", das ist ein ganz schwammiger Begriff, der nichts über die tatsächliche Verwendung oder auch Verschwendung des eingezogenen Geldes aussagt. Die Geldgier staatlicher Institutionen ist unersättlich, sie sollte nicht durch Forderungen, wie sie Prof. Blum erhebt, noch angestachelt werden. Die Belastung der Bürger, vor allem der Bürger, die etwas leisten, ist eh schon viel zu hoch. Jede Steuer, das sollte man nicht vergessen, ist eine Enteignung unter Androhung von Gewalt, man könnte also auch Raub dazu sagen. Und die jährlich publizierten Beispiele der sinnlosen Verschwendung von Steuergeld beweisen, daß es bessere Wege gibt, sein Geld für "soziale Zwecke" auszugeben, als es dem Staat anzuvertrauen. Ich bin schon lange aus der Kirche ausgetreten und zahle keine Kirchensteuer mehr, aber ich spende an sorgfältig ausgesuchte Organisationen, wo ich weiß, daß meine Spende auch wirklich bei den Hilfsbedürftigen ankommt. Bei staatlicher Verteilung dieses Geldes könnte ich mir da nicht so sicher sein.


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