Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dabei geht es um nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung.
Geklagt hatte ein Mann der wegen schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft und zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Die Verlängerung der Sicherheitsverwahrung von 2001auf unbestimmte Zeit verstößt laut EGMR gegen die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte.
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foto: geralt/photoopia.de
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Dabei geht es um nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung.
Geklagt hatte ein Mann der wegen schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft und zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Die Verlängerung der Sicherheitsverwahrung von 2001auf unbestimmte Zeit verstößt laut EGMR gegen die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte.
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