Als aktuelle Bundesjustizministerin ist sie zugleich Beklagte.
Ihre Chance, das Gesetz zu kippen, schätzen Experten als groß ein. Es wurde 2008 auf Grundlage einer EU-Richtlinie von der Großen Koalition umgesetzt und erlaubt die Speicherung von Verbindungsdaten auch unverdächtiger Bürger für bis zu sechs Monate. Zugriff haben neben Polizei und Staatsanwaltschaft auch die Geheimdienste. Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung könnten berührt sein.
Mehr auf Tagesschau.de. Ein Interview mit dem Datenschutzbeauftragten Peter Schaar finden Sie bei SPIEGEL ONLINE
Foto: Axel Schmidt/ddp