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28.05.2012
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Primäres Ziel waren Taliban
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In der Kunduzaffäre gibt es neue Perspektiven: Das vorrangige Ziel sei beim Luftangriff der Bundeswehr in Kunduz nicht wie bisher in den Medien verbreitet Tanklaster, sondern Taliban. Eine große Gruppe der Terroristen sollte demnach mit dem Anschlag vernichtet werden.

Der von den Medien unter Beschuß geratene Bundeswehroffizier Klein "mit höchster Wahrscheinlichkeit nur Feinde des Wiederaufbaus treffen".

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Dabei solle das Bundeskanzleramt der Bundeswehr vorgesehen haben, schärfer gegen die Taliban vorzugehen.

Mit dem Satz "Am 4. September um 01.51 Uhr entschloss ich mich, zwei am Abend des 3. September entführte Tanklastwagen sowie an den Fahrzeugen befindliche INS (Insurgents, auf Deutsch: Aufständische) durch den Einsatz von Luftstreitkräften zu vernichten." beginnt der Bericht des Oberst.

Von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wird nun eine deutliche Stellungnahme und Klärung erwartet. Einerseits sei nach den Worten des CSU-Politikers der Angriff "militärisch unangemessen" gewesen, andererseits habe der Bundeswehroberst nach "bestem Wissen und Gewissen" gehandelt.

Mehr unter: Der Westen.de, FR Online und sueddeutsche.de

Foto: Michael Kappeler/dpp



Redaktion, 12.12.2009 12:06 | Kommentare (3)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (3)

Insider, 13.12.2009 23:01
Das Ganze dort war ein Kriegsverbrechen oder nach deutschem Strafrecht Mord, denn es geschah mit Heimtücke. Ein Blick in die ISAF-Regeln klärt auf, die Medien unterdrücken jedoch die klare Sprache dort, Zitat:

Die rechtliche Situation der ISAF-Soldaten ist als relativ unsicher zu bezeichnen, da beim Einsatz von Schusswaffen, zur Abwehr von Gefahren für das eigene Leben oder das der Kameraden, das Recht der beteiligten Nationen gilt. Ein Gebrauch der Schusswaffe deutscher Soldaten etwa wird von der deutschen Staatsanwaltschaft auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht. Auch gelten besondere Richtlinien; so dürfen beispielsweise grundsätzlich keine Waffen gegen Menschenmengen oder Kinder eingesetzt werden. ( siehe hier Isaf-Mandat / Auftragserweiterung)

Waffen gegen eine Menschenmenge und / oder Kinder ist und war ausgeschlossen.

Bomben gegen eine Menschenmenge und / oder Kinder ebenfalls, denn Bomben dürften wohl auch Waffen sein. Der Befehl kam aus deutschem Munde, also ist Klein der Anstifter auch wenn die Piloten der amerikanischen F-!5 das Dreckswerk vollendet haben.

Es gilt zu klären, wer alles vorher und nachher das gebilligt hat, denn jeder andere des Mordes verdächtige säß längst hinter Gitter, denn es droht sowohl nach dem § 211 StGB als auch nach § 8 VStGB lebenslange Freiheitstrafe.

Das Gerede von wer hat was was wem wann mitgeteilt und es waren die beiden scheinbar nicht einmal vollen Tankzüge das primäre Ziel, ist inzwischen unerträglich. Was wäre wenn man da im Fluss Kunduz einen Köder ausgelegt hatte, denn es gibt Meldungen, wonach der Klein richtig blutrünstig gewesen sein soll, er wollte Taliban vernichten aber auch deren Helfershelfern Verluste zufügen. Also stellte man die beiden Tankzüge vor die Tür des Dorfes dort und macht quasi denen im Ort ein Scheinangebot, als sie kamen wurde sie einfach weggebombt, wie in London damals durch das Dritte Reich.


Reservist, 12.12.2009 20:04
Darf man schon - aber passt es auch?
Ich denke nicht.

Das Risiko, dass diese Taliban mit den Tanklastern später einen Anschlag auf das BW-Lager ausüben können, konnte man wohl kaum eingehen. Und wie hochexplosiv z.B. die Mischung von Diesel mit Dünger ist sollte bekannt sein?


Neusprech1, 12.12.2009 14:01
Darf man jetzt wieder Kurt Tucholsky zitierien? " Soldaten sind ..."

Ich bin übrigens Uffz. der Reserve und konnte mir einen Krieg mit Deutscher Beteiligung nicht vorstellen. Aber das war noch in der Bonner Republik. Von Bonn aus wurden nie Kriege geführt.



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