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Tanklaster-Angriff: Opfer werden entschädigt
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Christian Dienst, Sprecher des Verteidigungsministeriums, teilte am heutigen Montag mit, dass die Bundesregierung die Opfer des Luftschlags in Nordafghanistan entschädigen werde. Am 4. September starben bei dem Bombardement eines Tanklasters in Kundus 142 Menschen, darunter auch Zivilisten.

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78 Hinterbliebene reichten nun Klage ein. Es werde nun zunächst geprüft, ob eine außergerichtliche Einigung im Sinne der Oper wäre.

Der Anwalt der Betroffenen, Karim Popal,  befürwortet eine außergerichtliche Lösung. Sollte diese jedoch nicht zu Stande kommen, so will Popal Klage einreichen, wegen fehlerhaften und grob fahrlässigen Verhaltens der Bundeswehr.

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(Foto: Theo Heimann/ddp)



Redaktion, 07.12.2009 13:47 | Kommentare (2)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (2)

Insider, 08.12.2009 07:15
Die Bildzeitung titelt heute am 08.12.2009, Zitat:

"Nato verschärft Regeln für Luftangriffe in Afghanistan"

Weiter heißt es dann, Zitat:

Isaf-Oberkommandeur Stanley McChrystal verschärft einem Magazinbericht zufolge die Regeln für Luftangriffe in Afghanistan. Grund dafür seien mehrere Verfahrensfehler bei der Anordnung der Luftangriffe auf zwei entführte Tanklastwagen bei Kunduz durch einen deutschen Oberst.

Bei seinem Befehl nahm McChrystal konkret Bezug auf die Analyse des Vorfalls, bei dem Anfang September bis zu 142 Menschen getötet worden waren.

So soll die Definition des „Feindkontakts“ als Begründung für ein Bombardement in Zukunft klarer definiert werden.

Das deutsche Lager hatte mit dieser Begründung Kampfjets angefordert, obwohl weder Nato-Soldaten noch afghanische Kräfte in der Nähe des Zielorts waren.

McChrystal will dem Bericht zufolge grundsätzlich die Möglichkeit einschränken, dass lokale Kommandeure wie Klein Luftangriffe anordnen dürfen.

Klein hatte weder seinen Vorgesetzten noch das Hauptquartier vor dem Abwurfbefehl informiert. Zitatende

Welche Lehren ziehen wir in Deutschland eigentlich aus der einem Kriegsverbrechen gemäß § 8 VStGB gleichenden Angriffsbefehl am 04.09.2009 durch den deutschen Befehlsgeber?

Ich sage: keine. Denn sie hätten seit 60 Jahren gezogen werden müssen und zwar auf dem Boden des Grundgesetzes, stattdessen ist inzwischen mit chirurgischer Präzision feststellbar, dass nationalsozialistische Kräfte mit dem Tage des Inkrafttretens des die drei Gewalten streng an die Kandare nehmenden Grundgesetzes systematisch damit begonnen wurde, die zwingenden grundgesetzlichen Vorschriften zum Nachteil der deutschen Bevölkerung von den drei Sachwalter Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und insbesondere die „schwarze Pest“ ( Gerichte ) auszuhebeln. Eine der wichtigsten Vorschriften war und ist das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 GG. Der Nazijurist Dr. v. Mangoldt unterlag mit seinen reaktionären Vorstellungen im parl. Rat ausdrücklich. Das sog. Zitiergebot stellt einen ermessensfreien Rechtsbefehl im GG gegenüber sowohl dem Gesetzgeber als auch gegenüber allen Gerichten dar. Einfache Gesetze, die der zwingenden Gültigkeitsvorschrift nicht genügen, also eingeschränkte Grundrechte nicht namentlich unter Angabe des Artikels nennen, sind mit dem Tag ihres Inkrafttretens ungültig. Dürfen nicht angewendet werden, müssen zurück ins parl. Gesetzgebungsverfahren. Das BverfG hat die Pflicht, solche Gesetze deklaratorisch für nichtig zu erklären, die übrigen Gerichte haben zwingend vorzulegen. Stattdessen hat das BverfG schon früh auf der Basis des Bonner Kommentars ( Mangoldt-Kommentar ) damit begonnen, die gegen das Zitiergebot durch v. Mangoldt im parl. Rat vorgetragenen und dort auch protokollierten Vorstellungen sich zu eigen zu machen, um auf diese Weise den grundgesetzlichen Rechtsbefehl gemäß Art. 19 Abs. 1 GG an den Gesetzgeber systematisch auszuheben. Sollte es nach dem Willen des parl. Rates als den Verfassungsgeber gegangen sein, sollten in der Bundesrepublik Deutschland einfachgesetzliche Grundrechtseinschränkungen zukünftig die Ausnahme gebildet haben. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Deshalb wurde unter allen Umständen bis heute versucht, das Zitiergebot einfach zu unterlaufen, denn bei der Fülle der gesetzlichen Grundrechtseinschränkungen in den deutschen Gesetzen ist das Zitiergebot als Symbol der Unfreiheit zu titulieren, mit dem man Gesetze besser nicht ausstattet will man vermeiden als Feind des Grundgesetzes entlarvt zu werden.


Insider, 07.12.2009 14:26
2010 hat der Aggressor Deutschland die letzte Rate für das Desaster 1. Weltkrieg 1914 - 1918 zu bezahlen. Wie viel und wie lange Deutschland noch für den 2. Weltkrieg Reparationszahlungen leisten muss, dürfte kaum noch einem nicht in der Maschinerie des Staates tätigen bekannt sein und schon geht das Spiel von vorne los.

Es war erbärmlich der Auftritt eines FDP-Gerhardt sowie des Militär-Kujat. Das Rumeiern um die Wahrheit ist nicht mehr auszuhalten. Selbst als der Anwalt der zivilen Opfer sein Statement abgegeben hatte, blieben diese beiden Heuchler ihrem Glauben treu, das sie alles richtig machen, gemacht haben und machen werden. Deutschland wird von der Unfähigkeit wieder in kriegerische Auseinandersetzungen getrieben, das alles ist erst der Anfang.

Das jetzt über Nacht mit Entschädigung gewunken wird ist interessant aber noch lange kein Durchbruch für die Opfer und ihre Hinterbliebenen. Man muss aus den Schlagzeilen, das Kriegsverbrechen muss vergessen werden, da muss Ruhe einkehren, wenn das Verfahren erst einmal schwebend gestellt ist, kräht kein Huhn und kein Hahn mehr danach. Hoffentlich haben Demjanjuks Anwälte aufmerksam Notizen gemacht, denn es ähneln sich die Ereignisse, ein Deutscher gibt den mörderischen Befehl in Afghanistan und die amerikanischen Demjanjuks ( F-15 Piloten ) müssen die Drecksarbeit tun. Im KZ Sobibor war es Demjanjuk, der die mörderischen Befehle der deutschen Herrenrasse in die tat umzusetzen hatte, hätte er es nicht getan, wäre er sicherlich nicht mit dem Leben davon gekommen. Davon gekommen sind aber die damaligen Befehlsgeber Dejanjuks. Und das wird hier im Fall Kunduz ebenfalls versucht werden, koste es was es wolle.



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