Der Europäische Gerichtshof hat die in Deutschland für unverheiratete Väter geltenden Rechte als Verletzung der Menschenrechte verurteilt und sich einer Klage angenommen, die vor allen deutschen Gerichten gescheitert war. Das Bundesverfassungsgericht habe mit der Abweisung der Klage gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Die deutsche Sorgerechtsregelung wird nun zugunster der unverheirateten Väter angepasst werden müssen.
In einer am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem Vater aus Pulheim recht, der gegen die in Deutschland geltende Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern geklagt und vor deutschen Gerichten bis jetzt keinen Erfolg gehabt hatte. Die Richter stellten der Mitteilung zufolge eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest.
Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Diese Beurteilung verstoße unter anderem gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8.
Quelle: focus.de
Der Europäische Gerichtshof hat die in Deutschland für unverheiratete Väter geltenden Rechte als Verletzung der Menschenrechte verurteilt und sich einer Klage angenommen, die vor allen deutschen Gerichten gescheitert war. Das Bundesverfassungsgericht habe mit der Abweisung der Klage gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen. Die deutsche Sorgerechtsregelung wird nun zugunster der unverheirateten Väter angepasst werden müssen.
In einer am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem Vater aus Pulheim recht, der gegen die in Deutschland geltende Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern geklagt und vor deutschen Gerichten bis jetzt keinen Erfolg gehabt hatte.