Das entspricht nicht Tatsachen. Solche gibt es nicht. Eine Frau, die neun Monate ihre Schwangerschaft verdrängt hat, wird sich niemals auf solche Angebote einlassen, die ihr keine Garantie der Anonymität bieten, egal, wie bekannt sie sind. So auch die Forderung, die Anonymität nur für eine gewisse Zeit zuzulassen. Nach dieser Zeit müssen die Daten der Eltern dann offenbart werden. Dies ist für gewisse Frauen unzumutbar oder sogar lebensgefährlich. Gerade unverheiratete junge Frauen mit einem entsprechenden kulturellen Hintergrund müssen um ihr Leben fürchten, wenn es bekannt wird, dass sie schwanger sind bzw. ein Kind geboren haben. Dies alles interessiert den Ethikrat wenig.
Die Mehrheit der „Sachverständigen“ unterstellt diesen verzweifelten Frauen sogar, dass sie sich nur in einer vermeintlichen Notlage befinden. So wird formuliert, dass „die Unterstützung der Aufrechterhaltung der Anonymität nach Wegfall der akuten Notlage“ nicht notwendig ist. Damit implizieren sie, dass es akute Notlagen geben kann, diese aber zu einem Zeitpunkt wegfallen. Damit sieht man, wie weit weg der Ethikrat von der Praxis, von den Menschen entfernt denkt und redet. Es wird in Einzelfällen immer Notlagen geben, die sich nicht plötzlich in Luft auflösen.
Wir nehmen die Frauen mit ihrer Notlage und ihren Ängsten an. Keine Begründung wird einfach in Frage gestellt, sondern ernst genommen. Wir kommen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt zu einem ganz anderen Ergebnis. Und damit treffen wir die Lebenswirklichkeit vieler Menschen. Auf der Grundlage unserer Erfahrungen und einer Auswertung bekanntgewordener Fälle hat der Verein Hilfe zum Leben Pforzheim e.V. das Projekt „Anonyme Geburt“ entwickelt und bietet es seit dem Sommer allen verzweifelten Schwangeren an. Es ist als Anlage beigefügt.
Dabei geht es zunächst um das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind. Dafür stehen die Kooperationspartner. Dabei müssen die Angebote niederschwellig sein, die Hürde darf nicht zu hoch sein. Für eine ganze Reihe von Frauen bedeutet es schon eine unüberwindbare Hürde, eine Klinik allein aufzusuchen. Alle notwendigen Hilfen werden von uns organisiert und sicher gestellt. So kommen wir automatisch mit den Frauen ins Gespräch.
Dabei gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiter zu den Schwangeren ein Vertrauensverhältnis aufbauen können, um dann auch über andere Alternativen nachdenken und sprechen zu können. Nur so wird es gelingen, Frauen davon abzuhalten im Affekt etwas zu tun, was sie später bereuen. Darüber hinaus gibt es für die Mütter auch später ein therapeutisches Angebot, um den Verlust des Kindes aufzuarbeiten.
Vom Ethikrat werden „Mindestmaßnahmen“ gefordert, die längst gesetzlich geregelt sind. Offensichtlich fehlt den Mitgliedern die Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen. Es ist gesetzlich schon heute genau geregelt, wie mit einem Findelkind zu verfahren ist. Dazu bedurfte es also keiner Empfehlungen.
Das vorgeschlagene „Gesetz zur vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehender anonymer Meldung“ geht völlig an den Realitäten und Lebenssituationen betroffener Frauen vorbei. Nur wenn eine Frau die Garantie hat, anonym bleiben zu können, wird sie ein Angebot in ihrer ausweglosen Situation annehmen und dann vielleicht offen werden, um über Alternativen nachzudenken. Deshalb lehnen wir eine solche gesetzliche Regelung ab, sie wird den Schwangeren nicht gerecht.
Hilfe zum Leben Pforzheim e.V. wird also sein Angebot einer anonymen Beratung, einer anonymen Entbindung durch Hausgeburt oder der medizinischen Versorgung in einer Frauenklinik nicht aufgeben. Im Gegenteil, wir wünschen jetzt umso mehr, dass Betroffene von unseren Hilfsmöglichkeiten erfahren und sie in Anspruch nehmen.
Danken möchten wir den Verfassern des Minderheitsvotums, zu denen der frühere Ministerpräsident Erwin Teufel aus Baden-Württemberg gehört, weil sie tatsächliche Realität erfassen und die Not vieler Frauen ernst nehmen.
Hilfe zum Leben e.V. Pforzheim
(Foto: soja31/pixelio.de)