Die bestehende Sonderregelung endet im Dezember. Auch Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) signalisierte Zustimmung.
Während der Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 67 Prozent des Lohnes eines Beschftigten und in den ersten sechs Monaten die Hlfte der fälligen Sozialbeiträge.
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Foto: Phillipp Guelland/ddp-Archiv