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28.05.2012
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Religionsfreiheit nicht Freiheit von Religion
Weitere Themen: Allgemein, Bildung, Justiz



Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Kruzifixe in Klassenräumen gegen die Religionsfreiheit verstossen, stößt weiter auf strake Ablehnung. Der Vosistzende der deutschen Bischofskonferenz (DBK), Robert Zollitsch, sagte, es sei ein krasses Missverständnis, wenn Religionsfreiheit als „Freiheit von Religion“ verstanden werde. Andere Kommentatoren sprechen von einer "Fehlentscheidung" und einem "Bärendienst" für die Menschenrechte.

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Erzbischof Zollitsch führte aus, dass die europäische Kultur mit ihren Werten der Solidarität, der Gerechtigkeit und des Einsatzes für Schwache sich geradedurch den Blick auf das Kreuz gebildet habe. Das Urteil verleugne die eigenen Wurzeln.

Auf Deutsch Welle kommentierte Klaus Krämer: "Der bisher entspannte Umgang mit christlichen Symbolen scheint nicht mehr gegeben zu sein. Und wenn das Urteil dazu führen würde, dass Menschen, die bisher prinzipiell für Religionsfreiheit waren, nun intoleranter werden, um ihre Religion zu schützen, hätte der Straßburger Gerichtshof den Menschenrechten in Europa einen Bärendienst erwiesen."

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Kommentar "Das Kruzifix-Urteil - eine Fehlentscheidung" bei Deutsche Welle

Foto: Sascha schürmann/ddp



Redaktion, 08.11.2009 13:56 | Kommentare (5)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (5)

Ausgetreten, 19.11.2009 00:09
Zölitsch muss sich vor Gericht verantworten, weil sein Scheinheiligkeit durch sein christliches Deckmäntelchen Milliardensubventionen erschleicht, die wir doch alle an anderer Stelle benötigen würden. Klagedetails unter
http://www.christus-oder-kirche.de


Freigeist, 17.11.2009 22:48
@Horatio Nelson
Hallo,
ich vernehme hier heftige religiöse Eifererei.
Glaubensdiktate für alle sind von vorgestern.
Grüße
Freigeist


Horatio Nelson, 15.11.2009 01:49
"Zollitsch warnte davor, die eigenen Wurzeln zu verleugnen. Zudem sei es ein krasses Mißverständnis, wenn Religionsfreiheit als „Freiheit von Religion“ verstanden werde." Was? So steht's in der Presse.
Ausgerechnet Zollitsch, dieses politisch-korrekte mitlaufende Produkt des 2. vatikanischen Konzils, wodurch die echte traditionelle katholische Kirche verleugnet, aufgegeben und entweiht wurde. Dieser Häretiker kann nur noch in diesem nicht-katholischen Verein des 2. Konzils weiterbestehen. Durch seine Leugnung des Sühnenopfers des Leidens und Sterbens Christi, hat Zollitsch einen Glaubenssatz der einzigen echten traditionellen katholischen Kirche zurückgewiesen. Ihm darf nur noch Verachtung gelten und er muß aus dem Priesteramt verstoßen werden. Als Vertreter der Gläubigen im Konflikt gegen den Weiterbestand dieser gottlosen diktatorischen EU-Herrschaft ist er völlig ungeeignet. Er selbst ist ebenso antichristlich wie die EU und deren Schutzorgan, der "EGMR" es sind.
Grüße
Horatio Nelson


The Duke, 13.11.2009 16:38
Jeder Mench hat ein Recht auf "freie"
Ausübung seins Glaubens. Wemm diese Ausübung aber zum Töten von Adersgläubigen führt, muß diese Ausübung verboten werden. Durch die Neue WElt Ordnung werden wir wieder zurück geführt in die Zeit vor dem Aufkommen des Protestantismus und seiner
Väter. Mit Gewalt ins Mittelalter zurück - nicht in den Gottesstaat.
Eigentlich ein Spucken auf die Menschenrchte und die 10 Gebote der Bibel"


Freigeist, 10.11.2009 11:52
Hallo,
man hat ein Grundrecht darauf, nicht von anderer Leute Religion belästigt zu werden. Ein Schüler/in hat das Recht, nicht von religiösen Symbolen während des Unterrichts gedanklich abgelenkt zu werden.
Die Gedanken von Kindern können zu Angst werden, wenn sie den geschundenen Körper am Kreuz sehen müssen oder bei einem muslimischen Symbol an grauenhafte Steinigungen denken müssen.
Grüße
Freigeist



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