Guttenberg: Angriff "angemessen"
Die Bombardierung zweier Tanklaster in Afghanistan wird nun die Bundesanwaltschaft beschäftigen. Die sächsische Staatsanwaltschaft, die bisher gegen den deutschen Oberst Klein ermittelt hatte, erklärte sich wegen dem Bericht der Nato-Untersuchungskommission für nicht zuständig und gab den Fall zur Prüfung nach Karlsruhe. Derweil hat sich Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) in seiner ersten öffentlichen Stellungnahme zu dem NATO-Untersuchungsbericht hinter die Bundeswehr und Oberst Klein gestellt.
Guttenberg bezeichnete den Luftangriff als "angemessen". Nach Prüfung des Berichtes, auch durch sein Ministerium und den Generalinspekteur der Bundeswehr, kommer er zu dem Schluß, dass es zwar in Details zu "Verfahrensfehlern" gekommen sei, doch auch ohne diese Verfahrensfehler wäre der Angiff gleichfalls angemessen gewesen.
Zuvor hatte der Minister erstmals von "Krieg" gesprochen und sich gegen beschönigende Bezeichnungen gewandt. Die Bundesanwaltschaft muß nun prüfen, ob es sich um einen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handele. Die deutschen Staatsanwaltschaften dürfen nur ermitteln, wenn es sich um einen polizeilichen Einsatz handelt, der nach dem deutschen Strafgesetzbuch verhandelt würde. Geht es aber um Krieg, ist das Völkerstrafrecht anzuwenden und damit wäre die Bundesanwaltschaft zuständig. In jedem Fall hieß es aus Karlsruhe, man sehe derzeit keine Anhaltspunkte für eine Straftat.
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Foto: Michael Kappeler/ ddp
Guttenberg: Angriff "angemessen"
Die Bombardierung zweier Tanklaster in Afghanistan wird nun die Bundesanwaltschaft beschäftigen. Die sächsische Staatsanwaltschaft, die bisher gegen den deutschen Oberst Klein ermittelt hatte, erklärte sich wegen dem Bericht der Nato-Untersuchungskommission für nicht zuständig und gab den Fall zur Prüfung nach Karlsruhe. Derweil hat sich Bundesverteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) in seiner ersten öffentlichen Stellungnahme zu dem NATO-Untersuchungsbericht hinter die Bundeswehr und Oberst Klein gestellt.
Guttenberg bezeichnete den Luftangriff als "angemessen". Nach Prüfung des Berichtes, auch durch sein Ministerium und den Generalinspekteur der Bundeswehr, kommer er zu dem Schluß, dass es zwar in Details zu "Verfahrensfehlern" gekommen sei, doch auch ohne diese Verfahrensfehler wäre der Angiff gleichfalls angemessen gewesen.