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"Die Chance, die Wunde zu heilen" - Interview Sven von Storch
Weitere Themen: Allgemein, Reformen, Justiz



Sven von Storch ist Vorsitzender der Allianz für den Rechtsstaat e.V. Seit 1996 setzt sich die Organisation für die Aufklärung des Verfassungsbruchs 1990 und die Wiedergutmachung für die politisch Verfolgten 1945-49 ein. Michail Gorbatschow erklärte 1998 auf einer Veranstaltung der Allianz, es habe keine Vorbedingung für die Deutsche Einheit gegeben. FreieWelt.net sprach mit Sven von Storch über den schwarz-gelben Koalitionsvertrag, der eine Wiedergutmachungsregelung in Aussicht stellt.

FreieWelt.net: Seit 1996 kämpfen Sie mit der Allianz für den Rechtsstaat e.V. und der Basis der politisch Verfolgten 1945-49 für die Wiedergutmachung und den Rechtsstaat. Wie beurteilen Sie das Ergebnis des Koalitionsvertrages, in dem eine Wiedergutmachung in Aussicht gestellt wird?

Sven von Storch: Wir haben, mit der Unterstützung unserer Basis, die FDP dazu gebracht, eine politische Lösung für die Opfer der so genannten Boden- und Industriereform in ihr Wahlprogramm aufzunehmen und diese auch im Koalitionsvertrag durchzusetzen. Das ist ein großer Erfolg der Allianz, für alle Betroffenen und den deutschen Rechtsstaat. Unser Ziel ist die Verabschiedung einer gerechten Wiedergutmachungsregelung durch den Bundestag. Mit der Aufnahme in den Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung offen eingeräumt, dass Handlungsbedarf besteht. Nachdem bereits Michail Gorbatschow und Roman Herzog erklärt haben, dass es keine Sowjetische Vorbedingung für die deutsche Einheit gegeben hat, muss nun die deutsche Regierung offiziell anerkennen, dass es 1990 zum Verfassungsbruch (so die „Zeit“) kam.
 
FreieWelt.net:  Auf der Seite 101 des 124 Seiten langen Vertrages heißt es zu den Enteignungen in der SBZ (1945-49): "Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen 1945 bis 49 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.

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“ Ist damit das Ziel schon erreicht?

Sven von Storch: Damit haben wir nun die Grundlage, auf der wir politisch wie juristisch unsere Ziele umsetzen können. Die Bundesrepublik hat nun die Chance die Wunde des Verfassungsbruchs 1990 zu heilen. Gemeinsam mit unserer Basis wird sich die Allianz für den Rechtsstaat an der von der Regierung eingerichteten Arbeitsgruppe aktiv beteiligen, um unseren Beitrag zu einer gerechten Lösung zu leisten.

 

„Einnahmen für den Staat gab es bisher keine“

 

FreieWelt.net: Kann eine Wiedergutmachung dem Aufschwung Ost neue Impulse geben ?

Sven von Storch: Ja, schließlich sind die allermeisten politisch Verfolgten 1945-49 kleine und große Mittelständler, die gerade für den Aufbau Ost dringend notwendig wären. Außerdem hat sich die mit dem  Verkauf der Flächen beauftragte Bodenverwertungs und -verwaltungs GmbH(BVVG) in den vergangenen 20 Jahren lediglich selbst finanziert. Einnahmen für den Staat gab es bisher keine. Durch die Rückkaufsmöglichkeit und die Investitionen der politisch Verfolgten, werden Investitionen angestoßen und unternehmerisches know how sowohl im landwirtschaftlichen Bereich als auch in kleinen und mittelständischen Betrieben in die neuen Bundesländer gebracht. So können zusätzliche Arbeitsplätze und Steuereinnahmen geschaffen werden, wodurch der Staat und die Bürger durch Steuermehreinnahmen profitiert.

 

Schäuble : „25% ohne wenn und aber mit Haus und Hof“

 

FreieWelt.net: Die FDP will nach eigenem Bekunden in der Arbeitsgruppe ihren Bundesparteitagsbeschluss durchsetzen, wonach die politisch Verfolgten ihr Eigentum für 25 Prozent des Wertes zurück erwerben dürften. Allerdings hat die CDU in der Arbeitsgruppe Inneres und Recht gegen die 25-Prozent-Regelung Front gemacht und die Formulierung „bevorzugter Erwerb" durchgesetzt. Der CDU-Innenexperte Bosbach hat bereits geäußert, man habe „bei den Betroffenen damit sehr hohe Erwartungen geweckt, und ich bin nicht sicher, ob wir die alle erfüllen können.“ Das klingt, als wolle die Union bereits den Rückzug antreten?

Sven von Storch: Der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Fraktion Dr. Max Stadler schlug im Namen der FDP die Anwendung der 25-Prozent-Regelung für die politisch Verfolgten 1945-49 vor. Die CDU schien zunächst sehr überrascht, dass die FDP das Thema Bodenreform in die Koalitionsverhandlungen eingebracht hat. Dabei war es immerhin Wolfgang Schäuble, der schon frühzeitig in einer kleinen Runde mit dem damaligen Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) und Otto Graf Lambsdorff (FDP) vorgeschlagen hat, „25% ohne wenn und aber mit Haus und Hof“. Daher verwundert es, wenn Herr Bosbach seinem Parteifreund und Finanzminister zu widersprechen scheint.
Die Bundesrepublik als größter Rechtsstaat Europas muss in der Lage sein, solch gravierende Fehler wie den Verfassungsbruch 1990 einzugestehen und zu korrigieren, sonst verliert der deutsche Rechtsstaat an Glaubwürdigkeit, die er sich in Jahrzehnten nach dem Krieg aufgebaut hat.

Zur Allianz für den Rechtsstaat

Das Interview führte Norman Gutschow

Foto: FreieWelt.Net



Redaktion FreieWelt.net, 03.11.2009 12:25 | Kommentare (2)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (2)

Michael Müller, 05.11.2009 00:42
Es ist unglaublich. Was ist eigentlich mit dem Rechtssatz "kein Recht im Unrecht" oder "kein Eigentum an gestohlenem Gut". Es ist auch unglaublich, mit welcher Zurückhaltung Herr von Storch auftritt. Da hat das BVerfG offenbar das Recht gebeugt. Nicht irgend ein Amtsrichter, nein, das höchste Deutsche Gericht - zielgerichtet - staatszielorientiert. Genau dieses durfte es entsprechend dem Sinn und Zweck des GG nicht.

Es handelt sich m .E. um eine Straftat. Da hat eine Regierung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in Verbindung mit der Judikative, bis hin zum BVerfG das Volk getäuscht. Es war damit eine konzertierte Aktion der Staatsgewalten -gegen den Souverän, das Volk.

Was zeigt uns dies. Es zeigt, daß die Gewaltenteilung in Deutschland eine Farce ist. Funktionierte diese, dann wären spätestens die Gerichte aufgestanden und hätten die rechtswidrige Aktion aufgedeckt.

Sieht man sich das System nun näher an, wird man feststellen, daß das Methode hat. Der Weg zum BVerfG ist ein Fake.

Art. 19 Abs. 4 GG ist der Schlüssel. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG wurde erst 1956 eingestellt und eröffnet mit Art. 94 Abs. 2 GG den Weg zum BVerfGG. §§ 93 a bis f BVerfGG schränken jedoch Art. 19 Abs. 4 GG - unbeschränkter Anspruch -sogar einfachgesetzlich ein. Diese Einschränkung ist aber vollkommen unzulässig. Sie ist ungültig. Das wissen die damals Tätigen und vermutlich auch die Lehrenden - und behalten es für sich. Damit wird dem Volk der Weg zum BVerfG verschlossen.
Dies ist Absicht. Bemerkt es das Volk nicht? "Schlaf ruhig lieb Vagterland!"
Auch dies geht nur in konzertierter Aktion der Staatsgewalten. Mir steigt in dieser Erkenntnis die Zornesröte ins Gesicht. Warum Herrn von Storch nicht, wenn er für die Betrogenen eintritt.

Warum jetzt überhaupt etwas in Erwägung gezogen werden soll, bei einem klaren Rechtsanspruch ist mir unverständlich. Warum jetzt diesen rechtswidrig kooperierenden Staatsgewalten nun noch Steuern und Abgaben als Anreiz versprochen werden ist mir weiter völlig unbegreiflich. Dieses Unverständnis wächst, wenn ich das GG über das Steuerrecht lege und mir dann erhellt, daß das Deutsche Bürger-Enteigungssystem mit dem Grundgesetz ganz und gar nicht übereinstimmt.


Josef von Beverfoerde, 03.11.2009 16:14
Der Einsatz der originären Gruppe
" Studenten für den Rechtsstaat" und der darauf folgenden Initiative "Allianz für den Rechtsstaat" kann garnicht hoch genug eingeschätzt werden, denn hätte es nicht ein so vehementes Fordern dieser Gruppe gegeben, wäre das Thema Konfiskationen 1945-49 nie wie auf die Tagesordnung einer Bundesregierung gekommen.Handelt es sich doch bei den Betroffenen nur um eine kleine Gruppe, die weder Wahlentscheidung, noch größere Bedeutung unter den politisch Regierenden hat.Es stellt sich die Frage nach dem Stellenwert eines Verfassungsbruches durch eine deutsche Regierung mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in den 90-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts." Eine Änderung der Entscheidungen gem. des Einigungsvertrages kann nur mit verfassungsändernder Mehrheit im deutschen Bundestag durchgesetzt werden", so Lothar de Maiziere heute in einem Interview bei MDR info." Es sei anakronistisch, wenn man heute an den damals getroffenen Entscheidungen etwas ändern wolle", so der CDU Politiker weiter.Freie Demokraten, die eine Wiederaufnahme dieses Verfassungsbruches in den Koalitionsvereinbarung erst ermöglicht hatten, werden es schwer genug haben, gegen ein Bollwerk aus christdemokratischen Altsozialisten, wie de Maiziere und sonstigen Mitwissern um die Lüge der Entscheidungen um die Bodenreform, eine Mehrheit im Parlament zu erstreiten.Der heutigen Bundesregierung könnte zum Vorwurf gemacht werden, dieses Unrecht selbst initiert zu haben, als Sie in der Regierungsverantwortung unter Altbundeskanzler Helmut Kohl entschieden, das alle Alteigentümer leer ausgehen.Den heutigen Schwierigkeiten um Steuersenkungen, als Wahlversprechen der FDP während des Bundeswahlkampfes, folgend, erwarten nun die Betroffenen der Enteignungen auf deutschem Boden eine Wiedergutmachung des Unrechtes und das Einlösen der Gutscheine für die Wählerstimmen, nicht nur Versprechnungen.



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