Auf Seite 101 des 124 Seiten langen Vertrages heißt es:
“Enteignungen in der SBZ (1945-49)
Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen 1945 bis 49 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten. ”
Sven von Storch, der Vorsitzende der Allianz für den Rechtsstaat sagt dazu: “Das ist die Grundlage, auf der wir politisch wie juristisch unsere Ziele umsetzen können.”
Zudem wurde auch im Bereich Wirtschaft auf die aktuelle Lage der Alteigentümer eingegangen (S. 41 von 124):
“Ehemalige Treuhandflächen
Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH
(BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch.”
Den Koalitionsvertrag finden sie hier.
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Foto: Gisbert K. Heim/pixelio