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Nußbaum droht Koalition wegen Steuern zu verklagen
Weitere Themen: Finanzkrise, Reformen, Justiz



Der Koalitionsvertrag ist noch nicht unterschrieben, da droht schon eine Verfassungsklage gegen die schwarz-gelbe Regierung. Bberlins parteiloser Finanzsenator Ulrich Nußbaum erwägt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die gplanten Steuersenkungen zu klagen

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hintergrund sind Berechnungen wonach die gaplanten Steuersenkungen die Länder 14 Milliarden an innahmen kosten würden, den Bunde aber nur 10 Milliarden. Daher, so Nußbaum, sein "die Länder gezwungen, die Frage der Finanzordnung in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen".

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Foto: Berthold Stadler/ddp



Redaktion FreieWelt.net, 26.10.2009 09:58 | Kommentare (1)

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Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (1)

Insider, 27.10.2009 07:32
Der parteilose Finanzsenator Nußbaum droht mit Klage, wie schön oder vielleicht doch nicht schön ?

Angeblich regt Herrn Nußbaum der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP so sehr auf, dass er vor das BverfG ziehen will. Er will dort überprüfen lassen, ob das mit den angekündigten Steuersenkungen alles so grundgesetzkonform sein werden wird.

Da stellt sich aber doch die Frage, warum Herr Finanzsenator Nußbaum ncht schon längt beim BverfG aufgeschlagen ist und zwar mit der ungültigen Abgabenordnung ebenso wie mit dem ungültigen Umsatzsteuergesetz wegen Verstoßes beider Gesetze gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Der Artikel 19 Abs. 1 GG lautet seit 60 Jahren wie folgt:

"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen." Zitatende

Während die AO 1977 nur unvollständig zitiert, es wurde der Artikel 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ) nicht entsprechend der zwingenden Gültigkeitsvorschrift in die AO zitiert, so hat man es beim UStG seit dem 01.10.2002 völlig unterschlagen, die Grundrechtseinschränkungen in Art. 2.2 GG ( Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Person ) und Art. 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ).

Herr Nußbaum muss sich daher fragen lassen, wie es mit einer Einstellung zum Grundgesetz, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu seiner unabdingbaren Bindung an die Artikel 1.2 GG, 1.3 GG, 20.3 GG bestellt ist. Außerdem hat er als Finanzsenator einen Eid geschworen, der ihn auf das Grundgesetz zwingend verpflichtet. Scheint alles nicht so bedeutungsvoll zu sein für den Herr Nußbaum, oder ?

Was würde der Privatmann Nußbaum wohl davon halten, wenn die vollziehende Gewalt sowie dann auch die Gerichte gegen ihn oder einen seiner Angehörigen trotz erkennbar ungültiger Gesetze vorgehen würden ? Ich denke, da würde dieser Mensch alles tun, um den Tätern habhaft zu werden. Jetzt wo er selbst an der Spitze der "Tätigen" steht, ist nicht erkennbar, dass Herr Nußbaum irgendwelche Skrupel kennt, ungültige Stueergesetze auch weiterhin angewendet zu wissen.



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