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Verstößt Hartz IV gegen das Grundgesetz?
Weitere Themen: Justiz, Familie



Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt heute mit der Anhörung für einen Prozess, der klären soll, ob die Hartz IV-Sätze für Kinder unter 14 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Bundessozialgericht hat sie bereits als verfassungswidrig eingestuft, da die Sätze durch pauschale Abschläge von den Erwachsenen-Sätzen festgelegt werden.

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Das Urteil könnte zusätzliche Milliarden-Kosten zur Folge haben. Oder am Ende gar die Hartz-Reformen kippen.

Denn letztendlich könnte zur Disposition stehen, ob die Regelsätze ingesamt der Lebenswirklichkeit entsprechen. Geklagt haben drei Familien. Die Entscheidung betrifft 6,7 Millionen erwerbsfähige Menschen und Kinder, die entsprechende Leistungen vom Staat erhalten.

Mehr bei Stern.de und beim Bundesverfassungsgericht

Foto: Sascha Schuermann/ddp



Redaktion, 20.10.2009 09:40 | Kommentare (5)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (5)

Hans Berger, 21.10.2009 10:21
Fortsetzung ...

§ 2 Abs. 1 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
§ 7 Abs. 3, 3. c) sowie 4. 3a) SGB II betreffen Artikel 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
§ 7 Abs. 4a) SGB II betreffen Artikel 11 Abs. 1 GG
§ 10 SGB II betrifft Artikel 11 Abs. 1, 12 GG
§ 14 Satz 2 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
§ 15 Abs. 1, 3. Satz 5 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
§ 16d 2. Satz, 2. Halbsatz SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1, 12 GG
§ 31 Abs. 1, 1. a) c) d), 2. SGB II betreffen Artikel 2 Abs. 1, 12 GG
§ 31 Abs. 2 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 2, 11 Abs. 1 GG
§ 31 Abs. 6 Satz 4 SGB II betrifft Artikel 2 GG
§ 39 4. SGB II betrifft Artikel 2, 11 Abs.1 GG
§ 51 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1, Artikel 10 Abs. 1, Artikel 11 Abs. 1, Artikel 12, Artikel 13 Abs. 1 GG

Keiner dieser Eingriffe zitiert das dazugehörige eingeschränkte Grundrecht. Wir erinnern uns „Grundsätzlich ist ein gegen das Grundgesetz (Verfassung) verstoßendes Gesetz für nichtig zu erklären.“.

Das ist der Job des BVerfG und das wissen die Herren. Meine abschließende Preisfrage lautet "Warum erklären die "unabhängigen" Richter des BVerfG das Sozialgesetz nicht für ungültig, sondern lassen auch noch im Grunde unzulässige Verhandlungen über eventuelle Teilverfassungswidrigkeiten zu?

Es ist ein Possenspiel.

Mehr zum Thema unter: http://sgb2.wordpress.com/


Hans Berger, 21.10.2009 10:17
Es ist wieder die Zeit, in der alle begehrlich zum Bundesverfassungsgericht schielen, ob denn die (angeblich) obersten Verfassungshüter unserer ruhmreichen bunten Republik nun endlich ein Machtwort sprechen und den armen Hartz-IV-Opfern die nicht nur ihnen zustehende Gerechtigkeit angedeihen lassen. Das BVerfG ist in den Augen der meisten (unsichtbar) der große Bruder, an den man sich wenden kann, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Weit gefehlt. Das BVerfG ist, so wie alle Richter, gemäß Artikel 97 GG "unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen", sagt das Grundgesetz. Es sagt aber auch in Artikel 94 GG "Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt.". Es mutet schon ein wenig merkwürdig an, wenn der zu Kontrollierende, der Gesetzgeber, seine Kontrolleure, die "unabhängigen" Richter selbst bestimmen darf.

Ein Richter legt folgenden Eid in einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts ab (§ 38 Abs. 1 DRiG):
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

Das BVerfG unterliegt dem Bundesverfassungsgesetz als einfachem Gesetz, welches wiederum gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." der unmittelbaren Beachtung der Grundrechte unterliegt. Art. 1.3 GG stellt die so genannte Rechtbindung dar. Die einfache Gesetzgebung hat sich strikt an die Grundrechte zu halten; missachtet sie diese, sind ihre Gesetz entweder verfassungswidrig, dann unterliegen sie der Kontrolle durch das BVerfG, oder sie sind ungültig, dann unterliegen sie nicht mehr der Kontrolle des BVerfG, sondern haben letztlich vom BVerfG für ungültig erklärt zu werden.

Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, ihre Gültigkeit negativ feststellen, soweit dies angängig ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt [analog zu Leitsatz 7. BVerfGE 1, 14 - Südweststaat].

Die Frage, wie ein verfassungswidriges Gesetz zu behandeln ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung BVerfGE 8, 1, Rdn. 50, mit Rechtssatz wiederum gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte zwingend bindend erklärt:
„Grundsätzlich ist ein gegen die Verfassung verstoßendes Gesetz für nichtig zu erklären.“

In beiden Fällen ist das entsprechende Gesetz nicht anwendbar. Wer ein ungültiges Gesetz anwendet, ist ein Straftäter. Was hat das nun alles mit Hartz-IV zu tun?

Die Hartz-IV-Gesetzgebung soll nun auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin untersucht werden, in der Hoffnung, das BVferG würde diese feststellen. Was es aber feststellen wird, ist ein kleine Verfassungswidrigkeit der Regelsätze für Kinder. Nun ja und immerhin mag man denken. Was aber wird damit erreicht? Die Zementierung dieser Gesetzgebung an sich, geadelt durch eine kleine Korrektur - damit wird diese Gesetzgebung hoffähig, nicht mehr aber auch nicht weniger.

Artikel 19 Abs. 1 GG besagt "Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.". Der zweite Satz stellt das so genannte und ziemlich unbekannte Zitiergebot dar und ist eine zwingende und nicht zu umgehende Gültigkeitsvoraussetzung für das einfache Gesetz, welches in Grundrechte eingreift. Das SGB II greift in folgende Grundrechte ein:

§ 2 Abs. 1 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
§ 7 Abs. 3, 3. c) sowie 4. 3a) SGB II betreffen Artikel 2 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG
§ 7 Abs. 4a) SGB II betreffen Artikel 11 Abs. 1 GG
§ 10 SGB II betrifft Artikel 11 Abs. 1, 12 GG
§ 14 Satz 2 SGB II betrifft Artikel 2 Abs. 1 GG
§ 1...


Insider, 20.10.2009 20:05
Was für tolle Kommentare, ich bin begeistert. Die einen kommen vor Hunger nicht in den Schlaf und die anderen denken über chinesische Geburtenkontrolle nach, toll.

Ich nutze die Möglichkeit, um auf etwas ganz anderes wieder einmal hinzuweisen, hier unter den Artikel "Verstößt Hartz IV gegen das Grundgesetz"...

Mir und anderen hängt das Wort "Grundgesetz" inzwischen einfach nur noch zum Halse raus, Verstöße hin, Verstöße her. Es interessiert in diesem Deutschland niemanden, dass es ein Grundgesetz gibt, gegen das keine der drei Gewalten hätte seit 60 Jahren jemals verstoßen dürfen. Die Realität sieht jedoch anders aus. Die Nazibrut hat nach dem Inkrafttreten des GG munter weitergemacht, war man doch entnazifiziert vom Scheitel bis zur Sohle. Das GG wurde von Anfang an mit Füßen getreten, was aber nicht auffiel, waren die Füße doch nur beschuht und nicht mehr bestiefelt. Trug doch auch keiner mehr seine braune Uniform, sondern alle waren über Nacht zu Demokraten mutiert. Das Schauspielern viel den Nazis doch nie schwer, holte man sich seine Inspirationen doch in Bayreuth oder ließ in Theresienstadt die Juden für das rote Kreuz aufspielen.

Das sogenannte Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG sollte den Worten des parl. Rates nach zwingend dafür Sorge tragen, dass der einfache Gesetzgeber nur noch in Ausnahmefällen Gesetze schaffen sollte, die die Grundrechte einschränken würden. Deshalb das Zitiergebot, das Symbol der Unfreiheit sollte nur in wenigen Gesetzen als Merkmal der Grundrechtseinschränkung nachzulesen sein. Und genau das hat man umgesetzt, nur in wenigen Gesetzen ist es tatsächlich nachzulesen, dass mit dem Einschränken der Grundrechte, doch schaut man sich die einzelnen §§ an, wird einem Angst und Bange, denn anders als das Gesetz ohne Hinweis auf Einschränkungen der Grundrechte glauben machen will, werden die Grundrechte wie am Fließband eingeschränkt. Würde jedes Gesetz seiner Zitierpflicht nachkommen, wäre es heraus, Deutschland ist kein freies Land, es hat keine Demokratie und es gibt keine freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes. Das sogenannte Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist der Indikator für Freiheit und Demokratie. Da spielt ein Verstoßen der Hartz IV-Gesetze gegen das Grundgesetz nur eine marginale Rolle im großen Betrug an der der deutschen Demokratie.


Freigeist, 20.10.2009 15:06
Hallo,
Leute, die sich Kinder nicht leisten können, sollten keine Kinder oder nur ein Kinde haben. Diese Forderung sollte endlich auch politisch vermittelt werden. Das Gedankengut, wonach jedes Kind ein Geschenk "gottes" sei, verhindert, dass darüber diskutiert werden kann.
Es kann auch eine Gesellschaft an den Ideen, die Religionen verbreiten, bankrott gehen. Der Kommunismus als Ersatzreligion ging bankrott.
Grüße
Freigeist


maler, 20.10.2009 12:33
ich persöhlich finde ich das die leute von hart 4 besser leben alls die familie deren eltlern arbeiten gehen bin 7 köpfige familie ich mus ales aus meine tasche zahlen wo ein andere von harzt 4 sehr gut leben können
mit gleiche kinder zahl das beste ist auch die können bis zu 500 euro geld sparen in monat wo ich gagen das auch nicht machen kann weil unsere gehalt nicht reicht wo ist hier die gerechtig keit die von harzt 4 lebe die leben sehr gut die wollen noch mehr verwöhnt werde von der staat wo meine kinder ,die kinder hartz leben immer bewundern das die alles bekommen was die wollen .ich könnte sehr viel vin solchen familie erzählen weil meine umgebung von solche familie eksestiert und die famlilie n sollen sich schämmen mit solchen lügen vor gericht zu gehen von wegen das geld richt nicht grösse lüge ich habe vor 2 jahren selbergelebt es hat gereicht hatte kein problem



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