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FDP darf Steuersystem nicht preisgeben - Interview mit Axel Bree
Weitere Themen: Allgemein, Reformen



Axel Bree ist geschäftsführender Gesellschafter des Taschenherstellers BREE Collection GmbH & Co. KG.

FreieWelt.Net sprach mit Axel Bree über die Koalitionsverhandlungen und ihre Bedeutung für Unternehmer.

FreieWelt.Net: Wie beurteilen Sie den bisherigen Gang der Koalitionsverhandlungen?

Axel Bree:
Wir können jetzt erleben, wie sehr sich die ehemaligen Regierungspartner in der Zeit von 1998 bis 2009 auseinanderentwickelt haben. Es passt nicht mehr automatisch zusammen, was eigentlich zusammen gehört. Das liegt vor allem an der CDU, die sich wie eine SPD-light präsentiert – auch nach dem Ende der großen Koalition. Wir werden schon bald sehen, wie viel FDP in der neuen Regierung steckt. Ich höre beispielsweise nichts mehr von den über 400 Sparvorschlägen der Liberalen, die sie vor der Wahl zur Finanzierung ihrer Steuerreform vorgelegt hat. 

FreieWelt.Net: Welche Forderungen sollte die FDP in den Verhandlungen auf keinen Fall aufgeben?

Axel Bree:
Die Forderung nach einem Steuersystem, das einfacher, niedriger und gerechter ist.

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Das hat die FDP nun schon so lange gefordert – das kann sie nicht preisgeben. Je eher wir damit anfangen umso schneller werden sich die positiven Wirkungen zeigen und das auch noch rechtzeitig zur Bundestagswahl 2013. Ein weiterer Punkt ist die Erbschaftsteuer. Sie muss abgeschafft werden, da sie eine ‚Neidsteuer’ ist und dem  Staat nur wenig einbringt. Gerade für mich als Familienunternehmer ist das ein Herzensanliegen.  

FreieWelt.Net: Was bedeutet es für unser Land, wenn die Chance zu Reformen von der Koalition nicht genutzt wird?

Axel Bree:
Es würde bedeuten, dass Deutschland zurückfällt. Es gibt bei uns eine latente Angst vor Veränderungen, allein das Wort ‚Reformen’ ist negativ besetzt. Jeder fürchtet um seine Besitzstände. Wir können unser Land aber nur wieder flott machen, wenn wir bereit sind, uns für eine gewisse Zeit auf einen steinigen Weg zu begeben. Es nutzt niemandem etwas, die Probleme nur immer wieder zu vertagen.       

FreieWelt.Net: Sollten die Liberalen auf eine Regierungsbeteiligung verzichten, wenn die Union in den zentralen Fragen kein Entgegenkommen zeigt?

Axel Bree:
So weit wird es nicht kommen. Die FDP ist so stark wie nie und alle erwarten jetzt von ihr, dass sie das größere Gewicht auch in die Wagschale wirft. Ich fürchte, die Liberalen werden immer dann bei der Union auf Widerstand stoßen, wenn es um den Sozialstaat geht. Hier traut sich die CDU als Volkspartei mit einem agilen sozialpolitischen Flügel nicht an wirkliche Reformen heran.

Bree.de


Das Interview führte Gerard Bökenkamp

Foto: Axel Bree



Redaktion FreieWelt.Net, 16.10.2009 13:51 | Kommentare (3)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (3)

Dr. Uwe Brinkmann, 23.10.2009 18:22
Leider wird von Reform des Steuerrechts nicht mehr gesprochen, die FDP propagiert sie zwar noch auf ihrer Internetseite, doch in den Verhandlungen scheint sie keine Rolle mehr zu spielen. Die FDP hat das Wort Reform auch im Wahlkampf nicht mehr benutzt, sondern nur noch populistisch von Senkungen gesprochen. Sie ist sich dadurch leider selbst in den Rücken gefallen, da Senkungen leicht abzuschmettern sind angesichts der desaströsen Lage. So brauchen wir uns wohl nicht zu wundern, wenn alles so weitergeht wie bisher (und 2013 dann die Ror-Roten die Macht übernehmen). In diesem Fall kann man nicht sagen, dass der Wähler bekommt, was er gewählt hat, sondern dass die Politiker den Wählerwillen ignorieren. Ihnen gebricht es nicht nur an fundamentalem Verständnis für die Demokratie, sondern an Mut, Gestaltungswillen, Stehvermögen etc., sie verhalten sich anpasslerisch, devot. Wie gesagt, wenn´s so kommt, wie befürchtet. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überraschen...

Helmut Samjeske, 16.10.2009 18:06
Entschuldigung Herr Bree, aber das Problem liegt viel tiefer. Das, was wir in Deutschland als Steuerrecht erdulden ist ein Werk aus Zeiten der Diktatur, der Staatszielbestimmung. Die Kriegszeiten verlangten eine hohe Besteuerung, denn Krieg ist teuer und in Zwischenkriegszeiten waren die Steuern hoch, weil ja die Kriegsreparationen zu finanzieren gewesen sind.

Der Bruch kam mit dem Grundgesetz. Nicht mehr Staatsziel, sondern Freiheit war die Losung. Das Volk übernimmt die Herrschaft. Prof. Katz drückte das so aus: „Wenn wir eine gesunde Demokratie haben wollen, muss eine Staatsregierung imstande sein zu regieren, ohne dass sie diese Freiheitsrechte suspendiert. Ich verweise auf das Beispiel der Vereinigten Staaten, wo derartige Suspensionen niemals möglich sind, auch nicht in Kriegs- und Unruhezeiten; Freiheit der Person, Freiheit der Versammlung sind immer gewahrt geblieben. Es muss die Kunst der jeweiligen Regierung sein, ohne Einschränkung der Freiheitsrechte ihre Aufgaben wahrzunehmen.“

Diese Freiheit muß prägend für ein Steuerrecht sein, welches die Maximen des Grundgesetzes als unbedingt verbindlich ansieht. Das bedeutet erst einmal die Erkenntnis, daß Steuern Eingriffe in die Freiheit sind. Es ist also die Kunst, Steuern so zu erheben, daß diese die Freiheit des Menschen nicht einschränken. Mensch in diesem Sinne ist derjenige, der die Identifizierung mit dem Grundgesetz zum Maßstab des Rechtsstaates genommen hat. Dieser Mensch wird dann erkennen, daß die Finanzierung der staatlichen Gemeinschaft ein Muß ist. Dieser freie Mensch muß also abwägen, welchen Teil seines Eigentums er abzugeben bereit ist, um die Aufgaben der staatlichen Gemeinschaft zu finanzieren. Es geht bei der Bemessung um ein objektives Bewerten. Es geht auch darum alle Bürger an der Aufgabe der Staatsfinanzierung zu beteiligen. Daraus folgt, daß jedem Bürger bewußt sein muß, daß er staatliche Leistungen in Anspruch nimmt und dafür sein Beitrag erforderlich ist.

Nur ein ganz geringer Teil der Bevölkerung wird sodann wirklich bedürftig sein. Dieser tatsächlich bedürftige Teil muß aus der Solidarität des Volkes unterstützt werden. Gehe ich von diesem leistungsorientierten sozialkompetenten Wesen aus, dann wird dieses Wesen seine Freiheit nicht eingeschränkt sehen, wenn es seinen Staat mit finanzieren muß.

Die Verhältnisse im heutigen System sind ganz anders. Ca. 25 % der Deutschen zahlen überhaupt noch Steuern und finanzieren damit die anderen 75 % mit. Diese 75 % entwickeln Neid und erklären, teilweise ohne die eigenen Möglichkeiten zu nutzen, von den Leistungsträgern immer mehr haben zu wollen. Es wird also heute jagt auf die Leistungsträger gemacht. Dies ist aber nicht Freiheit, dies ist unter Beachtung des derzeitigen Systems Diktatur, es ist Terror, es ist wie Inquisition. Es ist eine Schreckensherrschaft der Exekutive.

Um das Steuerrecht der FDP bewußt einzuführen ist nicht nur die Finanzpolitik gefragt, sondern es bedarf der Einrichtung unabhängiger und unparteiischer Richter und eines Bundesverfassungsgerichtes, welches dem Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG nachkommt. Es bedarf Staatsanwaltschaften die Ermittlungen gegen Amtsträger durchführen und auch zur Anklage bringen, die Straftaten im Amt ausführen. Es bedarf einer neuen Einrichtung der Freiheit. Das Steuersystem ist hier nur ein bescheidener Anfang.


Insider, 16.10.2009 14:30
Eine Steuerreform nach dem Muster der FDP reicht nicht. Bereits 1948, also noch vor dem Inkrafttreten des heutigen Grundgesetzes wurde in den Protokollen des parlamentarischen Rates zum Steuerecht protokolliert:

Behandlung von Eingaben aus der Bevölkerung, hier die Eingabe 580 in Z 5, 110, Bl. 73, beraten auf der 31. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen 16.12.1948, 13.34 bis 17.08 h:

“Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird."

2002 veröffentlichte der ehemaliger Verfassungsrichter Kirchhof einen Aufsatz mit dem Titel "Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts", in dem er folgende Thesen aufstellte:

1. Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )

2. Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein

3. Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

4. Es interessiert ihn ( den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen

5. Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.

Doch damit nicht genug. Seit dem Inkrafttreten der AO 1977 mangelt es diesem Gesetz an der vollständig dem Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG genügenden zwingenden Gültigkeitsvorschrift, dem Zitiergebot. Das Recht auf Eigentum wird in der AO 1977 massiv und wiederholt eingeschränkt, im § 413 AO hingegen der Artikel 14 Abs. 1 GG nicht namentlich genannt.

Gleiches seit dem 01.01.2002 mit dem bis heute ungültigen UStG wegen ebenfalls unheilbarem Verstoßes gegen die zwingende Gültigkeitsvorschrift gemäß Artikel 19.1 GG, dem Zitiergebot. Die §§ 26c sowie 27b UStG schränken die Grundrechte 2.2 GG und 13 GG ein und diese müssen daher im UStG namentlich genannt werden. Tut ein Gesetz das nicht, ist es ungültig und das BverfG muss das ungültige Gesetz deklaratorisch für nichtig erklären. Der Gesetzgeber muss es neu beraten und verabschieden. Bis dahin entwickelt dieses "stumme Gesetz" keine Rechtskraft, alle auf diesem ungültigen Gesetz basierenden Verwaltungsakte sind nichtig.

Am Zustandekommen des ungültigen UStG hat die FDP ein erhebliches Mitverschulden, saßen doch die Herren Solms, Dr. Wissing und Thiele mit im Finanzausschuss des deutschen Bundestages. Die Behauptung der FDP, man habe mittels eines Entschließungsantrages das Gesetz verhindern wollen, ist nur die halbe Wahrheit, denn im Antrag steht nichts von der Verletzung des Zitiergebotes gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG drin.

So viel zur Wahrheit seitens der FDP, wo doch der Thomas Dehler 1948 hat zu Protokoll im parl. gegeben, wir wollen die Fessel des Gesetzgebers, gemeint hat er damit das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG, um dem Aushöhlen der Grundrechte vorzubeugen. Weitere Details sind auf der Seite der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz zu entnehmen. (http://verfassungsschutz.wordpress.com/zitiergebot/ )



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