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SPD: Steinmeier warnt vor Linksrutsch
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Im Interview mit der "Frankfurter Rundschau" hat Noch-Außenminister und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier seine Partei vor einem Linksrutsch gewarnt. Eine Öffnung nach links mit Hurra werde die SPD nicht aus der Krise führen. Stattdessen müsse man sich gegenüber der Linkspartei profilieren.

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Zudem habe man mehr Wähler an Union und FDP verloren, als an die Linke.

Steinmeier widersprach zudem Forderungen des linken SPD-Flügels nach einer Rücknahme der Rente mit 67. Im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen warf er Union und FDP Täuschung vor.

Das Interview finden Sie bei FR Online

Foto: Axel Schmidt/ddp-Archiv



Redaktion, 16.10.2009 09:37 | Kommentare (2)


Nachricht zum Thema auf FreieWelt.net



 
  Kommentare (2)

Phoenix, 19.10.2009 11:54
Ich kann Insider nur zustimmen, es ist erkennbar das die Gerichte den Befehl er sich hinter Art. 100 GG verbirgt nicht ausführen. Die Auslegung des Art. 19 Abs. 1 S.2 GG entspricht allein der Stellung, die das Grundgesetz den Gerichten angewiesen hat. Sie kommt vor allem in Art. 100 Abs. 1 GG zum Ausdruck, der es ausschließt, daß die Gerichte sich über den Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen und auf Grund eigener Entscheidung einem Gesetz wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit die Anwendung versagen können (vgl. BVerfGE 1, 184 ff. [197]) oder nichtige Gesetze weiter anwenden. Hier zeigt sich deutlich das Bestreben des Grundgesetzes, die richterliche Gewalt - gerade weil ihre Zuständigkeiten im allgemeinen stark ausgedehnt worden sind - gegenüber der gesetzgebenden Gewalt funktionell möglichst klar abzugrenzen. Aus Art. 77, 80 und 81 GG folgt eindeutig, daß die gesetzgebende Gewalt nur von den gesetzgebenden Körperschaften und den zur Rechtsetzung zulässigerweise ermächtigten Organen ausgeübt werden darf. Es ist danach ausgeschlossen, daß Gerichte Befugnisse beanspruchen, die von der Verfassung eindeutig dem Gesetzgeber übertragen worden sind. Daher haben sich die Verfassungsgerichte stets gehütet, bei der Normenkontrolle über das unbedingt gebotene Maß hinaus in die Kompetenz des Gesetzgebers einzugreifen und seinen Willen zu ergänzen (BVerfGE 1, 97 [100 f.]). Das gilt insbesondere für diejenigen Fälle, in denen bei Verfassungswidrigkeit einer Teilbestimmung nicht eindeutig erkennbar ist, ob der Gesetzgeber den verfassungsmäßigen Teil des Gesetzes auch ohne die verfassungswidrige Bestimmung erlassen hätte (BVerfGE 2, 380 ff. [405/406]). Ein unzulässiger Eingriff in die Kompetenz des Gesetzgebers würde aber vorliegen, wenn die Gerichte die Regelung des Zitiergebot, die Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG eindeutig dem Gesetzgeber überträgt, selbst übernähmen.

Durch Art 19 Abs. 1 S. 2 soll erreicht werden, daß der Gesetzgeber sich des Einschränkungscharakters seines Gesetzes jeweils bewußt und damit gezwungen wird, Erwägungen darüber anzustellen, in welcher Art und welchem Ausmaß er bei Berücksichtigung der verschiedenen Interessensphären einschränken kann und will. Hat er die Einschränkungsregelung unterlassen, weil ihm nicht bewußt geworden ist, daß das Gesetz eine Grundrechteinschränkung darstellt, so können ihn die Gerichte zwar über das Vorliegen einer Grundrechteinschränkung aufklären, aber nur in der Weise, daß sie das Gesetz als verfassungswidrig zunächst nicht anwenden und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Gültigkeit (Verfassungsmäßigkeit) des Gesetzes herbeiführen. Teilt dieses ihre Auffassung, so erklärt es das Gesetz für nichtig, und der Gesetzgeber hat so Gelegenheit, sich zu entschließen, ob er auf die gesetzliche Maßnahme ganz oder teilweise verzichten will oder ob eine Grundrechteinschränkung vollzogen werden soll und wie sie im einzelnen zu bemessen ist. Es hieße diesen grundsätzlichen Absichten des Verfassungsgebers zuwiderhandeln, wollte man nun doch wieder den Gerichten die Befugnis einräumen, in Fällen, wo sie im Gegensatz zur Auffassung des Gesetzgebers einem Gesetz Grundrechteinschränkungscharakter zuschreiben, ohne Grundlage in diesem Gesetz auf Grund der zwingenden Richtlinien des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG eine im Sinne dieser Vorschrift "verfassungsgemäße" Auslegung von sich aus festzusetzen. Sie würden damit eine Entscheidung treffen, die das Grundgesetz dem Gesetzgeber vorbehalten hat, und zudem eine Aufgabe übernehmen, die von einem Gericht nicht erfüllt werden kann; denn die gerechte Abwägung der Interessen der Allgemeinheit erfordert unter Umständen die Berücksichtigung einer großen Zahl von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Faktoren, die selten in dem einem Gericht unterbreiteten Einzelfall sämtlich erkennbar werden.


Insider, 18.10.2009 10:45
Es ist an der Zeit aufzuklären, aufzuklären darüber, dass sich egal ob SPD, CDU oder FDP, inzwischen wohl auch die Grünen und die Linke sowieso nur noch als Marionetten einer seit 60 Jahren auf deutschem Boden entwickelten Verwaltungs- und Justizdiktatur bewegen.

Es ist ein Irrtum zu glauben, Deutschland habe sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von seiner barbarischen braunen Diktatur losgesagt. Man musste sich damals notgedrungen ein sog. Grundgesetz überstülpen lassen, Deutschland war zu dem Zeitpunkt gar nicht demokratiefähig und die das Dritte Reich überlebt habenden "Täter", bis an die Haarspitzen mit der "braunen Ideologie" vollgepumpt, hatten ganz andere Absichten.

Der „braune Verwaltungsapparat“ sowie die „braune Justiz“ hatten im Krieg selbst gar keinen personellen Schaden erlitten, die in Arsch gekniffenen waren die Soldaten. Entweder tot oder aber auf dem Weg nach Sibirien. Auch die Wehrmachtsspitze kam in den Nürnberger Prozessen weitestgehend mit heiler Haut davon.

Studiert man heute die Protokolle des parl. Rates, dann war man dort tatsächlich angetreten, der zukünftigen Bundesrepublik Deutschland ein anderes, ein demokratisches, ein freies Gesicht zu geben. Aber kaum war das als bis heute gelungene Grundgesetz 1949 in Kraft getreten, da haben diejenigen, die z.B. im parl. Rat ihre „braune Ideologie“ nicht verhehlt haben, man denke da an den Nazijuristen Dr. v. Mangoldt, sich mit dem Schreiben von sog. Kommentaren systematisch gegen die grundgesetzlich allen Bürgern gegenüber verbürgte Freiheit ausgeschrieben. Diese ideologisch nicht „gesäuberten“ Köpfe haben dem diktatorisch orientierten Verwaltungs- und Justizapparat das nötige geistige Futter zur Verfügung gestellt, um sich erfolgreich den gegen sie gerichteten Befehlen aus dem Grundgesetz gemäß Artikel 1 Abs. 1 bis Abs. 3 GG, Art. 19.4 GG, Art. 20.3 GG sowie Art. 97 und 101 GG immer wieder entziehen zu können.

Gleichzeitig wurde es unterlassen, die Inhalte des Grundgesetzes in die Köpfe der Bevölkerung zu tragen. Die Parteien tragen da eine unverzeihliche Mitschuld, besser ist sogar, man unterstellt ihn Absicht, denn selbst in ihren eigenen Reihen sind die maßgeblichen Eckpunkte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beim Parteiperson völlig unbekannt.

Das Bundesverfassungsgericht ist zu einem politischen Instrument entwickelt. Eine Gewaltentrennung im Sinne des GG wurde in den vergangenen 60 Jahren nicht umgesetzt. Das einfache Gesetz wurde und wird nicht an der absolut den Gesetzgeber bindenden Richtschnur des Grundgesetzes entwickelt. Geht das Gesetzgebungsverfahren schief, wie z.B. durch das einfache Nichtanwenden der zwingenden Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 GG, dem sog. Zitiergebot, wird es von allen Amtsträgern unterlassen, ein solches ungültiges Gesetz schleunigst wieder aus dem Verkehr zu ziehen, in dem man es dem BverfG auf kürzestem Weg zum Zwecke der deklaratorischen Erklärung seiner Nichtigkeit zuführt. Stattdessen wird mit eine Unzahl inzwischen als ungültig wegen des Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot identifizierter Gesetze in Deutschland tagtäglich die Bevölkerung systematisch „terrorisiert“. Es mag die terroristische Bedrohung auch der Bundesrepublik Deutschland von außen geben, aber augenblicklich ist der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Grundgesetzes gerichtete Verwaltungs- und Justizterror diejenige Bedrohung, die die Grundfeste dieser Republik tagtäglich auf das Unerträglichste inzwischen erschüttert.

Details finden sich zu diesem Thema auf der Seite der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz, dessen Besuch sich tagtäglich mehr lohnt. (http://verfassungsschutz.wordpress.com/ )



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